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Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende
#24
(09-02-2016, 21:54)Bruno schrieb:
(09-02-2016, 17:03)tomtom schrieb: [quote='CheGuevara' pid='173701' dateline='1455023263']
Musste leider als Schenkung laufen, weil zu weit in der Vergangenheit zurückliegend und bisher keine Rückzahlung erfolgt ist.
Es ist nicht verboten jemanden 10, 20 oder 30 Jahre Geld zu leihen bzw. zu verleihen. Das machen Banken sogar ganz gerne wenn sie 1% Tilgungen anbieten. Ideal wäre wenn du einen Beleg für den damaligen Geldtransfer hast. Wenn der Geldtransfer jedoch länger als 10 Jahre zurück liegt und du keinen Überweisungsbeleg hast kannst du dir im Regelfall auch keinen mehr ausstellen lassen.

Zumindest sind die Banken nur 10 Jahre lang gesetzlich verpflichtet die Belege auf zu heben bzw. Ersatzbelege ausstellen zu können. Frag doch deine Bank und die Bank deiner Eltern wie lange zurück sie maximal Ersatzbelege ausstellen können.
In so einem Fall könntest du zwar keinen Ersatzbeleg mehr anfordern der die Leihgabe belegt, allerdings kann dir dann auch keiner das Gegenteil belegen. Eventuell findest du ja noch ein Schriftstück in deinem Aktenschrank wo ihr die Übergabe der Leihgabe zwischen deinen Eltern und dir fest gehalten habt.

Belege habe ich noch. Penibelste eingesammelt. Schenkung erfolgte 2007. Schenkungsbrief "zum Zwecke der Ehe" existiert. Notar meinte, wenn ich es geltend machen möchte, dann nur über Schenkung und ZGA, weil 8 Jahre lang keine Rückzahlung erfolgte.
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RE: Unterhaltsforderung für im EU Ausland lebende - von tomtom - 09-02-2016, 22:56

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