10-02-2016, 02:23
(09-02-2016, 22:56)tomtom schrieb: Notar meinte, wenn ich es geltend machen möchte, dann nur über Schenkung und ZGA, weil 8 Jahre lang keine Rückzahlung erfolgte.Das interessiert mich auf Grund eines anderen Falles. Erlischt ein Rückforderungsanspruch einer Geldleihgabe in irgend welchen Konstellationen im Laufe der Zeit wenn jemand vor mehr als x Jahren Geld geliehen hat ? Und wenn ja, woraus ergibt sich das ?
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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