10-02-2016, 19:08
Bezüglich der BAV: Die wurde damals anlässlich meiner Scheidung (war glaube ich in 1998 oder so....) nicht eingerechnet. Ich habe auch die Möglichkeit der Einmalzahlung bzw. der monatlichen Verrentung. Das muss ich aber erst entscheiden bei Beginn der Rentenzahlung.
Ich krame mal heute oder morgen mein Scheidungsurteil heraus und lese nach was damals geschrieben wurde zu dem Thema.
Gruß vom Zahlmeister
Ich krame mal heute oder morgen mein Scheidungsurteil heraus und lese nach was damals geschrieben wurde zu dem Thema.
Gruß vom Zahlmeister