(10-02-2016, 19:08)Zahlmeister schrieb: Bezüglich der BAV: Die wurde damals anlässlich meiner Scheidung (war glaube ich in 1998 oder so....) nicht eingerechnet. Ich habe auch die Möglichkeit der Einmalzahlung bzw. der monatlichen Verrentung. Das muss ich aber erst entscheiden bei Beginn der Rentenzahlung.
Ich krame mal heute oder morgen mein Scheidungsurteil heraus und lese nach was damals geschrieben wurde zu dem Thema.
Hallo,
das wäre super, danke. Ich lese raus, dass die BAV nicht "versteckt" wurde, sondern aktiv nicht berücksichtigt. Würde mich sehr interessieren.
Was ich noch gefunden habe: "Versicherungen, die später keine Rente, sondern einen einmaligen Kapitalbetrag auszahlen, fallen grundsätzlich nicht unter den Versorgungsausgleich - es sei denn, es handelt sich um eine Betriebsrente oder um eine Riesterrente."
Demnach würde nach meiner Interpretation eine BAV in jedem Fall in den Versorgungsausgleich fallen.
Viele Grüße
tomtom