Danke Bruno, sehr hilfreich ...
Ja, das war mal der Plan und zwar aufgrund meiner gesundheitl. Verfassung, nicht aus taktischen Gründen. Allerdings lässt sich Madame nicht darauf ein. KG würde mich aktuell tatsächlich Richtung Pfändung bzw. weiterer Schulden treiben. Also bleibt mir nix anderes übrig als einen Arbeitsversuch vom HO aus zu starten. Siehe Dein Schild ...
Zur BAV: siehe anderer Post. Anscheinend ist auch eine BAV mit Einmalzahlung Teil des Vorsorgeausgleiches, da betriebliche Altersvorsorge? Gebe die Hoffnung noch nicht auf.
OK, wer lesen kann ist im Vorteil. Das wichtige Wort scheint wohl auch bei BAV "Rente" zu sein -- als Gegenteil zur Einmalzahlung.
(10-02-2016, 03:08)Bruno schrieb: ...
Frage:
Kann ich EU Rente beantragen, solange weiterarbeiten und dann durchfechten? Ich rechne mit einem weiteren Kampf gegen Bund deutscher Rente über mehrere Monate bis Jahre.
Antwort:
Ja, klar. Kannst du machen. Aber besser ist es wohl dich krank schreiben zu lassen. Weil wenn du z.B. von 40 auf z.B. 30 h pro Woche gehst beweist du nach meiner Ansicht das du mind. 6 h pro Tag arbeiten kannst und somit ( in diesem Beispiel) gar nicht den Kriterien einer EU Rente entsprichst. Wenn du allerdings einfach so kürzer arbeitest wird dir das Familiengericht wohl unterstellen nicht krank zu sein und nur dein Gehalt und somit deinen Unterhalt drücken zu wollen.
Ja, das war mal der Plan und zwar aufgrund meiner gesundheitl. Verfassung, nicht aus taktischen Gründen. Allerdings lässt sich Madame nicht darauf ein. KG würde mich aktuell tatsächlich Richtung Pfändung bzw. weiterer Schulden treiben. Also bleibt mir nix anderes übrig als einen Arbeitsversuch vom HO aus zu starten. Siehe Dein Schild ...
Zur BAV: siehe anderer Post. Anscheinend ist auch eine BAV mit Einmalzahlung Teil des Vorsorgeausgleiches, da betriebliche Altersvorsorge? Gebe die Hoffnung noch nicht auf.
(10-02-2016, 19:52)tomtom schrieb: Was ich noch gefunden habe: "Versicherungen, die später keine Rente, sondern einen einmaligen Kapitalbetrag auszahlen, fallen grundsätzlich nicht unter den Versorgungsausgleich - es sei denn, es handelt sich um eine Betriebsrente oder um eine Riesterrente."
Demnach würde nach meiner Interpretation eine BAV in jedem Fall in den Versorgungsausgleich fallen.
OK, wer lesen kann ist im Vorteil. Das wichtige Wort scheint wohl auch bei BAV "Rente" zu sein -- als Gegenteil zur Einmalzahlung.