10-02-2016, 22:37
(10-02-2016, 21:30)Zahlmeister schrieb: Habe nochmal in den alten Unterlagen gekramt. Leider stand im Scheidungsurteil folgendes:
Die BAV ist als monatliche Rente vorgesehen (war damals leider so).
Deshalb wurde für die Ehezeit ein Anteil der BAV ausgerechnet welcher dann zu einer späteren monatlichen Rentenzahlung führen würde. Dieser Anteil wurde dann entsprechend in Entgeltpunkte umgesetzt welche dann von meiner Anwartschaft auf die Altersrente abgezogen wird .
Oh, das tut mir leid ... andererseits: von der BAV wirst Du eine bessere Rendite bekommen als von der GRV. Ich fürchte ich habe ein Wahlrecht, das ich aber erst zum Bezugszeitpunkt nutzen kann. Muss morgen mal anrufen ...