(11-02-2016, 02:43)Bruno schrieb:(10-02-2016, 22:37)tomtom schrieb: Ich fürchte ich habe ein Wahlrecht, das ich aber erst zum Bezugszeitpunkt nutzen kann. Muss morgen mal anrufen ...Bitte berichte uns darüber.
Tja, sieht nicht gut aus:
1. meine BAV wird nicht vor Rentenbeginn ausgezahlt. Ich kann zwar wählen, ob eine Rente oder ein Einmalbetrag gezahlt wird, aber
2. §2 VersAusglG:
(2) Ein Anrecht ist auszugleichen, sofern es
1. durch Arbeit oder Vermögen geschaffen oder aufrechterhalten worden ist,
2. der Absicherung im Alter oder bei Invalidität, insbesondere wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit, dient und
3. auf eine Rente gerichtet ist; ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes ist unabhängig von der Leistungsform auszugleichen.
Wieder mal die A-Karte gezogen. Im nächstem Leben werde ich Ehefrau und Mutter von 3 Kindern.