11-02-2016, 19:19
(11-02-2016, 19:14)Bruno schrieb: Ich gehe aber davon aus das diese dem Zugewinnausgleich unterstehen. DA du den wohl nicht im Rahmen eines Ehevertrags ausgeschlossen hast ist es in deinem Fall wohl tatsächlich egal ob es dem einem oder dem anderen Ausgleich unterliegt.
Ja, das mit dem ZGA stimmt in jedem Fall. Würde also auch darüber hälftig angerechnet werden. Die Aussage zum Wahlrecht habe ich telefonisch bekommen, den Vertrag dazu nicht gelesen (weil er mir aktuell nicht vorliegt).
Aber interessehalber: §2 VersAusglG ist doch relativ eindeutig, oder? Eigentlich egal, was man wählt. Wenn es eine (zertifizierte) Altersvorsorge ist, dann fällt die in den Versorgungsausgleich. Hinweis kam vom Anwalt. Der muss zwar nicht immer recht haben, aber der Gesetzestext formuliert es ja explizit.