(11-02-2016, 19:19)tomtom schrieb: Aber interessehalber: §2 VersAusglG ist doch relativ eindeutig, oder? Eigentlich egal, was man wählt. Wenn es eine (zertifizierte) Altersvorsorge ist, dann fällt die in den Versorgungsausgleich. Hinweis kam vom Anwalt. Der muss zwar nicht immer recht haben, aber der Gesetzestext formuliert es ja explizit.
Wie es aussieht hast du wohl Recht.
"... seit dem 1.9.2009 nicht durch eine güterrechtliche Vereinbarung erreichbar. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG unterfallen solche Anrechte und diejenigen nach dem AltZertG nunmehr zwingend und vorrangig dem Versorgungsausgleich (vgl. § 2 Abs. 4 VersAusglG). "
Quelle: http://www.notarakademie.de/pb/site/jum/...assung.pdf
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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