01-07-2009, 13:26
(01-07-2009, 13:15)Rumpel schrieb: http://dejure.org/gesetze/BGB/1612.html
Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
Der Paragraph geht noch weiter. Aber du hast Recht, erst bei Gericht wird dir gesagt werden, wie er genau zu interpretieren ist.