17-02-2016, 13:56
Hi,
aus Deinen Angaben schließe ich, dass Du einen Wohnungsverweis gemäß Gewaltschutzgesetz erhalten hast.
Ob eine Umgangsklage sinnvoll ist, hängt von einigen Parametern ab: wie alt sind die Kinder; wie lange hast Du sie schon nicht mehr gesehen; wie heftig waren die Vorfälle angedrohter oder vollzogener häuslicher Gewalt seinerzeit bzw. wieviel haben die Kinder davon mitbekommen (haben sie Gewalt gegen die Mutter miterlebt oder sind sie sogar selbst Opfer der Gewalt geworden)?
Wenn die Kinder noch jünger sind und der zeitliche Abstand schon größer ist, musst Du davon ausgehen, dass ggf. zumindest zu Anfang Umgang nur in begleiteter Form stattfinden wird. Die Absolvierung eines Antiagressionstrainings wie von Deinem Anwalt empfohlen kann Deine Chancen verbessern.
Wenn die Kinder schon im Teenageralter sind, kommt es stark auf ihren eigenen Willen an, ob noch Umgang stattfinden wird.
aus Deinen Angaben schließe ich, dass Du einen Wohnungsverweis gemäß Gewaltschutzgesetz erhalten hast.
Ob eine Umgangsklage sinnvoll ist, hängt von einigen Parametern ab: wie alt sind die Kinder; wie lange hast Du sie schon nicht mehr gesehen; wie heftig waren die Vorfälle angedrohter oder vollzogener häuslicher Gewalt seinerzeit bzw. wieviel haben die Kinder davon mitbekommen (haben sie Gewalt gegen die Mutter miterlebt oder sind sie sogar selbst Opfer der Gewalt geworden)?
Wenn die Kinder noch jünger sind und der zeitliche Abstand schon größer ist, musst Du davon ausgehen, dass ggf. zumindest zu Anfang Umgang nur in begleiteter Form stattfinden wird. Die Absolvierung eines Antiagressionstrainings wie von Deinem Anwalt empfohlen kann Deine Chancen verbessern.
Wenn die Kinder schon im Teenageralter sind, kommt es stark auf ihren eigenen Willen an, ob noch Umgang stattfinden wird.