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Umgang Einklagen?
#5
(17-02-2016, 13:56)Theo schrieb: Hi,

aus Deinen Angaben schließe ich, dass Du einen Wohnungsverweis gemäß Gewaltschutzgesetz erhalten hast.

Ob eine Umgangsklage sinnvoll ist, hängt von einigen Parametern ab: wie alt sind die Kinder; wie lange hast Du sie schon nicht mehr gesehen; wie heftig waren die Vorfälle angedrohter oder vollzogener häuslicher Gewalt seinerzeit bzw. wieviel haben die Kinder davon mitbekommen (haben sie Gewalt gegen die Mutter miterlebt oder sind sie sogar selbst Opfer der Gewalt geworden)?

Wenn die Kinder noch jünger sind und der zeitliche Abstand schon größer ist, musst Du davon ausgehen, dass ggf. zumindest zu Anfang Umgang nur in begleiteter Form stattfinden wird. Die Absolvierung eines Antiagressionstrainings wie von Deinem Anwalt empfohlen kann Deine Chancen verbessern.

Wenn die Kinder schon im Teenageralter sind, kommt es stark auf ihren eigenen Willen an, ob noch Umgang stattfinden wird.

Hi Theo,
ein Verweis oder ähnliches gab es nicht, da es bis auf einen Kaputten Tisch keinen weiteren Schaden gab. Sicherlich, als ich nicht immer gespurt habe, hat Ihr RA mir immer wieder gedroht, das eine oder andere zur Anzeige zu bringen.
Ich habe eines meiner Kinder einmal beim JA gesehen, als ich einen Termin dort hatte, den ich selber beantragt hatte. das waren 2 Minuten in den letzten 1 1/2 Jahren.
Ein Kind ist 12 das andere schon wesentlich älter und weichgekocht.

Zum Thema Antiagressionstraining: hätte ich es wie damals vermutet lieber auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Nur was dann? Dann hätte meine Ex n haufen Ärger wenn nicht sogar das SR entzogen bekommen usw.... Ich war damals wie gesagt völlig an Allerwertesten. Da Spielt man 1000 Gedanken mit 1.000.000 Möglichkeiten durch und kommt dennoch nicht weiter

(17-02-2016, 14:11)raid schrieb:
(17-02-2016, 12:12)Fragender schrieb: Nach der Scheidung fühlt sich das JA nicht mehr zuständig :"Sie sind ja selber Schuld, da Sie dass Sorgerecht abgegeben haben" .

Hier zeigt sich mal wieder die fast schon dreiste Inkompetenz des Jugendamtes. Gemeinsames Sorgerecht (gSR) hätte dir in diesem Fall - also nachdem die Kindsmutter bereits für längere Zeit mit den Kindern ausgezogen war - nämlich rein gar nichts gebracht. 

Das es bei Dir ähnlich abgelaufen ist find ich mehr als Traurig und Dein vVergleich mit dem Feuer und Wasser kann ich sehr gut nachvollziehen. Jedoch, dass ich heute kein Sorgerecht (welches hierzulande eh für den Ar... ist (zumindest beim Zahl-Vater) ) eröffnet mir andere Möglichkeiten. Hierzu kann ich aber erst in ein paar Wochen etwas dazu schreiben. Big Grin
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