17-02-2016, 14:52
Bitte keine Vollzitate, Regel Nr. 6: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=69
Das spielt keine Rolle. Glaubst du, sie hätte nicht manipuliert, wenn du jedes zweites Wochenende die Kinder gehabt hättest? Auch das Gewaltschutzverfahren ist jetzt nicht mehr wichtig.
Beim grösseren Kind ist jetzt alles aussichtslos, über 14 Jahre Kindesalter hilft dir kein Richter beim Umgang. Da solltest du nur noch auf Einsicht in Zeugnisse bestehen, nicht dass das Kind die Schule abbricht oder keine Ausbildung macht und du blechst weiter Kindesunterhalt. Die Zeugnisse kannst du auch ohne Sorgerecht einfordern.
Beim kleineren Kind kannst du vorsichtig versuchen, Erst einmal probieren, einen Kontakt per Brief oder Telefon anzubahnen.
(17-02-2016, 14:07)Fragender schrieb: Somit hatte Sie hier schon knapp zwei Monate Zeit mit den Kindern alleine.
Das spielt keine Rolle. Glaubst du, sie hätte nicht manipuliert, wenn du jedes zweites Wochenende die Kinder gehabt hättest? Auch das Gewaltschutzverfahren ist jetzt nicht mehr wichtig.
Beim grösseren Kind ist jetzt alles aussichtslos, über 14 Jahre Kindesalter hilft dir kein Richter beim Umgang. Da solltest du nur noch auf Einsicht in Zeugnisse bestehen, nicht dass das Kind die Schule abbricht oder keine Ausbildung macht und du blechst weiter Kindesunterhalt. Die Zeugnisse kannst du auch ohne Sorgerecht einfordern.
Beim kleineren Kind kannst du vorsichtig versuchen, Erst einmal probieren, einen Kontakt per Brief oder Telefon anzubahnen.