(17-02-2016, 16:03)Fragender schrieb: Sie sind ja selber Schuld, Sie haben ja das Sorgerecht abgegeben und somit haben Sie als NICHT-Sorgeberechtigter hier keine Hilfe zu erwarten"
Das hätte bei mir sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben. Auch ohne Sorgerecht bist Du Vater. Und damit als nächster Angehöriger durchaus berechtigt für die Hilfen des Amtes.
(17-02-2016, 16:42)Fragender schrieb: Hat jemand das Urteil von diesem Fall? Vielleicht wäre hier eine Lösung zu finden.....
http://www.merkur.de/lokales/muenchen/st...45673.html
Für Deinen Fall sicher nicht. Da hätte ein eher jahrelanger Kampf um das Umgangsrecht vorausgehen müssen. Nachdem Du jetzt jahrelang nicht tätig geworden bist, fängst Du jetzt ganz von vorn an. Vollkommen in Ordnung, aber nicht mit dem beschriebenen Fall vergleichbar.
Zitat:Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich.
Bei mir waren es 9 Jahre, bis ich meinen Sohn mit auf mich übertragenem Aufenthaltsbestimmungsrecht und Herausgabebeschluss und in Begleitung des Jugendamtes aus der Schule abgeholt habe.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka