18-02-2016, 15:02
(18-02-2016, 14:45)CCAA schrieb: Stimmt es, dass die nicht zuständig sind, wenn ein Kind noch nicht geboren ist?
Zuständig schon, aber nicht für dich :-) Du bist im Moment ein unbeteiligter Dritter, erst durch die Vaterschaftsanerkennung wirst du zum Elternteil. Die Vaterschaftsanerkennung geht auch vor der Geburt, aber es müssen halt Vater und Mutter freiwillig unterschreiben. Wenn sie das verweigert, musst du bis zur Geburt warten und dann andere Wege gehen. Im Moment ist es ja noch nicht mal sicher, ob du der Vater bist. Ihr Verhalten ist so auffällig, dass da noch weitere Überraschungen auf dich warten könnten. Ohne Vaterschaftstest keine Vaterschaftsanerkennung.
Wie ist das Kind entstanden? Wenn man dir erzählt hat, es wäre ein Tropi-Kind, ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Lüge. Gab es einen zeitlich passenden Unfall mit Kondomen?
Falls du der Vater bist, gibts verschiedene Wege für das weitere Vorgehen. Wenn du das Sorgerecht willst, dann unbedingt so früh wie möglich beantragen, noch VOR Diskussionen um Umgang. Ein anderer Weg ist, die ganze Sache komplett liegen zu lassen, den Unterhalt zu zahlen und sich sehr viel Ärger und Leid zu ersparen. Das soll kein Rat sein, sondern eine Aufzählung von Möglichkeiten.
Dass du neben dem Kindesunterhalt richtig fett Betreuungsunterhaltspflichtig wirst, weisst du?