18-02-2016, 17:51
(18-02-2016, 16:30)Gualterius schrieb: Wieso denkst du, dass das Sorgerecht vor dem Umgangsverfahren zu beantragen sei?
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so vermeidet man den beliebten Trick der Richter, die "gerichtlichen Umgangstreitereien" als Indiz für mangelnde Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit (natürlich zu Lasten) des Vaters auszulegen.