18-02-2016, 23:54
(18-02-2016, 21:39)Gualterius schrieb:(18-02-2016, 17:51)p__ schrieb: faq lesen:
so vermeidet man den beliebten Trick der Richter, die "gerichtlichen Umgangstreitereien" als Indiz für mangelnde Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit (natürlich zu Lasten) des Vaters auszulegen.
Also, wie sicher ist denn das?
Für Deutschland sehr sicher. Ich könnte dir das an dutzenden konkreten Beispielen belegen, dass man in Deutschland sehr das SR-Verfahren VORher machen sollte, gerade bei so kleinen Kindern. Da ist ein Umgang gegen sich sperrende Still-Mütter kaum gerichtlich erreichbar.
JEDER Vater der in dieser Situation zuerst das SR beantragt hat, hat bei uns das SR erhalten. Aber viele, die zeitgleich beides beantragten oder zuerst Umgang, haben letztlich kein SR oder nur ums ABR gekürztes SR erhalten. Ich spreche von 3stelligen Fallzahlen!
Du bringst Dein Beispiel aus dem Ausland nun immer und immer wieder. Es wurde Dir schon zig-fach erläutert.
Ich finde das sehr gefährlich für Väter die in D leben, wie wohl die meisten hier lesenden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #