19-02-2016, 23:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-02-2016, 23:47 von Gualterius.)
Ein Restzweifel bleibt bei der Frage, ob der Umgang nicht besser ohne vorherigen Antrag auf g. Sorgerecht beantragt und erstritten werden sollte.
Ich gehe der Sache deutlicher nach. Wie gesagt, das Prinzip kennt auch hier keiner. Für Umgang braucht es keine Kommunikationsbasis. Es ist ein relativ starkes Recht.
Aber alle reden stets nur vom Sorgerecht und ABR.
Ich gehe der Sache deutlicher nach. Wie gesagt, das Prinzip kennt auch hier keiner. Für Umgang braucht es keine Kommunikationsbasis. Es ist ein relativ starkes Recht.
Aber alle reden stets nur vom Sorgerecht und ABR.