20-02-2016, 20:11
(20-02-2016, 19:54)Gualterius schrieb: Es geht drum, ob CCAA GSR oder Umgang beantragen soll.
Das steht doch schon mehrfach im Thread, hast du das nicht gelesen? Zum Beispiel hier:
(18-02-2016, 23:54)sorglos schrieb: Ich könnte dir das an dutzenden konkreten Beispielen belegen, dass man in Deutschland sehr das SR-Verfahren VORher machen sollte, gerade bei so kleinen Kindern. Da ist ein Umgang gegen sich sperrende Still-Mütter kaum gerichtlich erreichbar.
Also nochmal ganz laaaangsam, Punkt für Punkt:
0. Das Kind wird geboren.
1. Sobald die leibliche Vaterschaft durch Test feststeht, dann eine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnen.
2. Bei dieser Gelegenheit (also am gleichen Termin) auch die gemeinsame Sorge beurkunden. Die Mutter dabei auffordern, ebenfalls zu beurkunden.
3. Beurkundet die Mutter bis zum gesetzten Fristende nicht die gemeinsame Sorge, dann die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen.
4. Egal wie es ausgeht, anschliessend eine Umgangsregelung herbeiführen. Aufforderung, Vermittlung, Klage, das Übliche.