21-02-2016, 14:41
(21-02-2016, 14:22)CheGuevara schrieb: @Dino,Also ich lese zwar gerne das MM, werde deshalb aber noch lange nicht einen Lada fahren, mir eine Prada Tasche zulegen oder den Dino machen. Und schon gar nicht in einem Land was keine lateinischen Schriftzeichen benutzt.
vielleicht solltest Du dazu sagen, dass das Ergebnis in Österreich zustande kam bei einem Gericht, wo Anwaltszwang herrschte und Du nicht anwesend bzw. vertreten warst.
(21-02-2016, 14:22)CheGuevara schrieb: Fiktives Einkommen ist das Ergebnis von gesteigerter Erwerbsobliegenheit, die besteht aber bei Ehegattenunterhalt nicht.
Ahh, das klingt interessant. Was bedeutet das in meinem Fall ?
Für welche Art von Geldforderungen ist der Begriff eheprägend relevant ?