(21-02-2016, 14:59)p__ schrieb: Dafür gibt es keine Zahl, wenn aber ohne wirklich guten Grund (z.B. massive, nachweisbare gesundheitliche Einschränkungen, die auch wieder als eheprägend gelten) erst vor zehn Monaten das Einkommen reduziert wurdeHmm,
- vor etwa 20 Jahren bin ich aus gesundheitlichen Gründen beim Bund aus meinen Verpflichtungen entlassen worden
- seit etwa 10 Jahren hab ich einen GdB (Schwerbehinderung) größer 50 %
- vor 10 Monaten, zeitgleich mit der Reduzierung meiner Arbeitszeit hab ich einen Verschlimmerungsantrag für den GdB und einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt
Mal sehen wie es gesundheitlich mit mir weiter geht.
Wenn ich geahnt hätte das das relevant sein könnte hätte ich das gleich oben im Eröffnungsbeitrag erwähnt. Schauen wir mal wie sich meine Lernkurve bei dem Thema entwickelt.
(21-02-2016, 13:08)ohne mich schrieb: Was dich auch aus den Latschen hauen wird, ist der wie üblich von Männern unterschätzte Versorgungsausgleich.Da muss er durch der Lurch :-)) Ansonsten hab ich etwas Hoffnung, daß die Rentenpunkte die sie in D, in der Ehezeit für die Zeit vor der Ehe erhalten, durch die Einwanderung während der Ehe erhalten hat (Ausbildungszeiten) bei dem Rentenausgleich auch berücksichtigt werden. Immerhin hätte sie diese Zeiten und Punkte ohne die Ehe und die sich daraus ergebenen Zuzug und Einbürgerung nie erhalten.
(21-02-2016, 13:08)ohne mich schrieb: Wenn du dich austobst, sorge zuverlässig für Verhütung. ... also besser nicht noch mehr Pflichten.Vor etwa 5 Jahren hab ich in Absprache mit meiner zukünftigen Ex 370 € investiert und mich einer Vasektomie unterzogen. Das erspart ihr die Einnahme von Hormonen und die Gefahr von Leberschäden. Unser Kind ist alleiniger Erbe und mir kann weder ein Tropi, ein Kuckuck noch ein Unfall durch Leibesübungen in der Trennungszeit unter kommen. Also eine Win, Win, Win, Win Situation.