Ja, in SL-H wieder anders:
Berechnungsbeispiel:
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: 50 km.
Berechnung:
30 km x 2 x 0,30 € x 220 ArbTage : 12 Monate = 330,00 € +
20 km x 2 x 0,20 € x 220 ArbTage : 12 Monate = 146,67 €
Gesamtkosten: 476,67 €
Überschreiten die Fahrtkosten 15 % des Nettoeinkommens, muss dargelegt werden, weshalb die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.
Und:
Neben der Kilometerpauschale können Finanzierungskosten für die Anschaffung des Pkw regelmäßig nicht angesetzt werden
Berechnungsbeispiel:
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: 50 km.
Berechnung:
30 km x 2 x 0,30 € x 220 ArbTage : 12 Monate = 330,00 € +
20 km x 2 x 0,20 € x 220 ArbTage : 12 Monate = 146,67 €
Gesamtkosten: 476,67 €
Überschreiten die Fahrtkosten 15 % des Nettoeinkommens, muss dargelegt werden, weshalb die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist.
Und:
Neben der Kilometerpauschale können Finanzierungskosten für die Anschaffung des Pkw regelmäßig nicht angesetzt werden
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka