(21-02-2016, 17:24)p__ schrieb: Versuchs einfach. Oder unangenehmer ausgedrückt: Dir bleibt sowieso nichts anderes übrig.Hab gerade das folgende gefunden was mich hoffen läßt das da auf folgendem Grund sich die Unterhaltsproblematik in Wohlgefallen auf löst:
"Wird ein aus dem Ausland stammender Ehegatte im Zusammenhang mit seiner Eheschließung in Deutschland ansässig und hätte er ohne die Ehe sein Heimatland nicht verlassen, bestimmt sich sein angemessener Lebensbedarf im Sinne von § 1578 b Abs.1 Satz 1 BGB nach den Erwerbs-und Verdienstmöglichkeiten, die sich ihm bei einem Verbleib in seinem Heimatland geboten hätten.
Das von dem ausländischen Ehegatten in seinem Heimatland hypothetisch erzielbare Einkommen ist gegebenenfalls im Hinblick auf Kaufkraftunterschiede an das deutsche Preisniveau anzupassen.
Der angemessene Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten kann aber auch in diesen Fällen nicht unter das unterhaltsrechtliche Existenzminimum sinken, welches dem in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte ausgewiesenen Selbstbehalt eines nichterwerbstätigen Unterhaltsschuldners entspricht.
zur Zeit also 800 EUR - Az XII ZR 39/10, Urteil vom 16. Januar 2013
Quelle: http://www.scheidung-einfach.de/News_zu_...dsehe_2013
Gibt es Hinweise die darauf abziehlen, in meiner Situation meine Chancen zu verbessern bzw. was ich unterlassen sollte um nicht unabsichtlich zu verschlechtern ?
- Vasektomie hab ich vor etwa 5 Jahren erledigt
- Konten hatten wir seit eh und je eigene ( bis auf eines für Nebenkosten und Urlaub, das Konto hat keinen Dispo)
- ist eine offizielle Freundin aus irgend einem Grund problematisch oder eher gut ?