21-02-2016, 21:40
Das Urteil nutzt dir nichts, da geht es um Leute die nicht gearbeitet haben. Welche Lebensstellung soll dann gelten, war die Frage? Deine Dame hat aber hier zuletzt Vollzeit gearbeitet, damit ist dieser Verdienst das Massstab, das ist ihre Lebensstellung und eheprägend. Du solltest sehr froh sein, dass sie das überhaupt macht.
Urteile in Kurzform auf Anwaltsseiten sind nutzlos. Das sind reine Stichwortlieferanten und Mandantenköder. Man muss den Volltext der Beschlüsse lesen und verstehen, sonst gerät man auf Abwege. Hier ist der Volltext: https://openjur.de/u/600543.html
Neue Freundinnen herumzeigen ist psychologisch ungünstig. Damit gibtst du dem Richter noch einen Grund mehr, dich als Unterhaltsdrückeberger zu werten. Will seinen Import billig entsorgen, damit er sofort ins Bett der Nächsten hüpfen kann. Deine Ex solltest du ebenfalls in keinem Punkt provozieren, sondern dein neues Privatleben abschirmen. Heb dir Präsentation deiner neuer Errungenschaft für die Zeit nach der Scheidung auf.
Urteile in Kurzform auf Anwaltsseiten sind nutzlos. Das sind reine Stichwortlieferanten und Mandantenköder. Man muss den Volltext der Beschlüsse lesen und verstehen, sonst gerät man auf Abwege. Hier ist der Volltext: https://openjur.de/u/600543.html
Neue Freundinnen herumzeigen ist psychologisch ungünstig. Damit gibtst du dem Richter noch einen Grund mehr, dich als Unterhaltsdrückeberger zu werten. Will seinen Import billig entsorgen, damit er sofort ins Bett der Nächsten hüpfen kann. Deine Ex solltest du ebenfalls in keinem Punkt provozieren, sondern dein neues Privatleben abschirmen. Heb dir Präsentation deiner neuer Errungenschaft für die Zeit nach der Scheidung auf.