22-02-2016, 23:47
Also. Meine "Informationsquelle" besagt, dass man auch in D den Umgang zuerst und alleine beantragen kann und so auch bessere Chancen hätte, den Umgang durchzusetzen.
Sorglos' Kommentar lässt offen,
1. ob ein Umgang gegen sich sperrende Still Mütter deshalb kaum erreichbar ist, weil man Umgang und SR gleichzeitig beantragt hat
2. ob es sich bei den dutzenden Fällen hier nur um "Still Mütter" handelt
3. ob es sich doch um Väter handelt, die versucht haben, Umgang zuerst durchzusetzen
4. ob diese Väter, für die Umgang auf diesem Weg "kaum erreichbar" war, anderweitige taktische Fehler gemacht haben
Ich will darauf hinaus, ob hier nicht wirklich doch unter Umständen ein Versäumnis vorliegt, nicht versucht zu haben, das Umgangsrecht zuerst durchzusetzen.
(18-02-2016, 23:54)sorglos schrieb: Ich könnte dir das an dutzenden konkreten Beispielen belegen, dass man in Deutschland sehr das SR-Verfahren VORher machen sollte, gerade bei so kleinen Kindern. Da ist ein Umgang gegen sich sperrende Still-Mütter kaum gerichtlich erreichbar.
Sorglos' Kommentar lässt offen,
1. ob ein Umgang gegen sich sperrende Still Mütter deshalb kaum erreichbar ist, weil man Umgang und SR gleichzeitig beantragt hat
2. ob es sich bei den dutzenden Fällen hier nur um "Still Mütter" handelt
3. ob es sich doch um Väter handelt, die versucht haben, Umgang zuerst durchzusetzen
4. ob diese Väter, für die Umgang auf diesem Weg "kaum erreichbar" war, anderweitige taktische Fehler gemacht haben
Ich will darauf hinaus, ob hier nicht wirklich doch unter Umständen ein Versäumnis vorliegt, nicht versucht zu haben, das Umgangsrecht zuerst durchzusetzen.