25-02-2016, 00:59
Mit grossem Enthusiasmus und Fleiß habe ich nun meine Steuererklärung für 2015 gefertigt.
Mir fehlen zwar noch die Kindergeldidentifikationsnummern (von der Mutter habe ich dafür anscheinend wohl nur ein paar unlesbare Barcodenummern bekommen), aber den Alleinerziehendenentlastungsbetrag bekomme ich für letztes Jahr sowieso nicht.
JC hat mich schon Ende Januar aufgefordert, meine Steuererklärung einzureichen. Nach der Prognose der Steuersoftware dürfte der
Erstattungsbetrag wahrscheinlich erneut maximal für eine Mantaplatte reichen. Es ist wirklich kniffelig, wenn man so gar keine Werbungskosten hat.
Den nicht leistungsrelevanten Bagatellbetrag von weniger als 10 Euro für die Steuererstattung aus letztem Jahr hat das Jobcenter übrigens einfach so und kommentarlos einbehalten. Aktuell muß sich jetzt jemand vom Landkreis damit beschäftigen, den auf dem Sammelkonto der Kreiskasse wieder zu suchen.
In der Zwischenzeit habe ich gelernt, daß für vorläufige Bescheide das Monatsprinzip gilt, auch bei gerichtlichen Entscheidungen. Mir und den Kindern wurden im November per Bescheid wegen einer Heizkostenerstattung die Leistungen für den Monat Dezember komplett gestrichen. Da es dann Ende des Monats Dezember ausnahmsweise einmalige Einnahmen gab, darf ich die ausnahmsweise behalten (gehen in den Vermögensstamm über).
Mir fehlen zwar noch die Kindergeldidentifikationsnummern (von der Mutter habe ich dafür anscheinend wohl nur ein paar unlesbare Barcodenummern bekommen), aber den Alleinerziehendenentlastungsbetrag bekomme ich für letztes Jahr sowieso nicht.
JC hat mich schon Ende Januar aufgefordert, meine Steuererklärung einzureichen. Nach der Prognose der Steuersoftware dürfte der
Erstattungsbetrag wahrscheinlich erneut maximal für eine Mantaplatte reichen. Es ist wirklich kniffelig, wenn man so gar keine Werbungskosten hat.
Den nicht leistungsrelevanten Bagatellbetrag von weniger als 10 Euro für die Steuererstattung aus letztem Jahr hat das Jobcenter übrigens einfach so und kommentarlos einbehalten. Aktuell muß sich jetzt jemand vom Landkreis damit beschäftigen, den auf dem Sammelkonto der Kreiskasse wieder zu suchen.
In der Zwischenzeit habe ich gelernt, daß für vorläufige Bescheide das Monatsprinzip gilt, auch bei gerichtlichen Entscheidungen. Mir und den Kindern wurden im November per Bescheid wegen einer Heizkostenerstattung die Leistungen für den Monat Dezember komplett gestrichen. Da es dann Ende des Monats Dezember ausnahmsweise einmalige Einnahmen gab, darf ich die ausnahmsweise behalten (gehen in den Vermögensstamm über).
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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