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EU Ausland - verhaftet worden
#11
Ich hab kein Problem mit dem tippen, schreibe nur von mobiltelefon ... zum thema Auslieferung,  es verhält sich in der tat so, dass das Land das um Auslieferung gebeten wird prüfen muss ob es der Sachverhalt im haftbefehl auch in diesem einen strafbestand erfüllt ... dem ist soweit wie ich das jetzt recherchiert habe ausser in Deutschland jedoch nirgends der Fall. Nennt sich 'Double criminality' - was auch der Hauptgrund für ihre Entscheidung war. 

Ich bin auf freiem Fuß und wieder daheim, also nicht in Deutschland - durch den Grenzbeamten in Holland habe ich erfahren, daß ich in Holland nur noch zur addressfeststellung ausgeschrieben bin - sprich die würden nur immer wieder die aktuelle Adresse ermitteln und diese nach Deutschland weiter leiten.

Anders stellt sich jedoch die Situation Grad dar - habe mir nen Anwalt genommen der mich vertreten soll - aber mir scheint fast dass ich vor Ort sein muss für die Verhandlung - was natürlich totaler Unsinn wäre 1) könnten sie mich in Haft nehmen 2) könnten sie mich zu Haft verurteilen 3) warum sollte ich das Risiko eingehen ....

Ich muss jetzt mal sehen was für den Staatsanwalt überhaupt möglich ist - also gibt es irgendwelche Möglichkeiten an mich heran zu treten oder aufgrund von dauerhafter Abwesenheit eben nicht - sollte sich keine rechtliche Grundlage finden lassen denke ich sollte der StaatsAnwalt  mit sich pfeilschen lassen.

Ich bin mir aber noch nicht sicher wie das aussieht, solch eine Situation gibt es wohl nicht so häufig ... finde im Netz auch nix ...

Im Grunde sehe ich es so: wenn ich für die nicht greifbar bin und aufgrund fehlender 'Double crimiality'  wohl keine Auslieferung droht - müsste sich doch irgenein kuhhandel vereinbaren lassen - lieber die taube in der Hand als den Spatzen auf dem Dach ....

Aber wie gesagt kein Plan muss ich mit Anwalt klären - muss auch hier mit ne Anwalt sprechen noch wie die bedrohungslage hier aussieht.

Getrieben wird es jedoch von der Mutter und nicht vom Jugendamt das Vorleistungen erbracht hat - die Mutter hat mehrfach die weiterverfolgung der sache beantragt wohl - war wohl bereits eingestellt vom Staatsanwalt ...

Sowe it erstmal wieder nene update - falls jemand was weiss Bitte gerne Posten ...

(19-01-2016, 09:14)kay schrieb: Du kannst die Auslieferung nur hinauszoegern, sie wird stattfinden wenn es einen europ. Haftbefehl gibt. Das bringt nur was, wenn Du waehrend der Wartezeit aus dem Knast kommst. Ansonsten stimme der Auslieferung zu und dann bist du innerhalb von ein paar Tagen in DE und da lassen sie Dich hoechstwahrscheinlich recht schnell mit Auflagen wieder aus dem Knast.

Ganz im Gegenteil - laut Richterin und Anwalt in Holland sollte man immer versuchen der Auslieferung zu wiedersprechen - wenn du ausgeliefert wirst besteht für den anderen Staat Fluchtgefahr - bei Fluchtgefahr bleibst du eingesperrt - in Deutschland hätte das bedeutet min 3 Monate bis zur Verhandlung ... darüber bin ich nämlich aufgeklärt worden - Auslieferung schnelle Abhandlung mit Zustimmung ungefähr 5-10 Tage in Holland bis zur überstellung ... danach je nachdem wie lange die Ermittlungen dauern bis zur Verhandlung aber da hat dann keiner eile ....
gruß
malko 
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EU Ausland - verhaftet worden - von malko - 19-01-2016, 00:56
RE: EU Ausland - verhaftet worden - von Petrus - 19-01-2016, 04:25
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