26-02-2016, 11:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2016, 11:17 von Einszweidrei.)
Hallo Forum,
Verhandlung ist gelaufen. War kurz und schmerzlos. Der Richter war wirklich sehr kindeswohlorientiert. Wollte noch auf einen Umgangstermin am selbigen Tag drängen, jedoch hatte ich noch den Vernehmungstermin bei der Polizei und im Moment brauche ich auch einfach Abstand. Es wäre in dem Sinne eine Verabschiedung geworden. Bringt meinem Sohn und mir auch nichts. Die Ex sagte dann, dass sie direkt am nächsten Tag umziehen will. Da hat der Richter recht sparsam geschaut. Auch hinsichtlich zukünftiger Umgänge hat ihre Anwältin es schon durchblicken lassen wo die Reise hingeht. Als ich meine, dass ich die bei dieser Entfernung praktizierten Standardmodelle als Leitlinie sehe, wozu auch hälftige Ferien gehören hat ihre Anwältin laut gelacht. Ein unbegleiteter Umgang ist auszuschließen und in meinem Haus erst recht.
Ich fragte sie dann, was daran so lustig wäre, worauf der Richter in ihre Richtung sagte, dass er dies jetzt auch nicht verstehe und dies Standard ist, was dem Jungen auch zusteht.
Jugendamt war auch ganz klar auf der Kindeswohlseite. Unbegleitete Umgänge sind gar kein Thema.
Jugendamt will jetzt zwischen dem Jugendamt, wo er gemeldet sein wird, vermitteln.
Der Richter fragte mich dann, ob ich denn dem Umzug zustimmen würde. Ich sagte, dass ich eine Entscheidung von ihm möchte. Daraufhin blickte er betroffen nach unten und meinte, dass er dies wohl dann entscheiden möchte.
"Ja ich bitte darum".
Ich gehe davon aus, dass sie direkt am nächsten Tag weggezogen ist ohne Urteil.
Noch ein Frage zu den Fahrtkosten. Ich habe ja die OLG Richtlinien oben gepostet. JA macht jetzt dumm, meint ab 30 km nur 0,2 Cent. Bei den OLG Richtlinien Schleswig ist es bspw. anders geschrieben. Zudem habe ich ein Urteil wo bereits auch 550€ angerechnet wurden. Ist aber paar Jahre her. Wie seht ihr das? Will da kein Fass aufmachen. Wenn die voll abrechnen komme ich bei beiden Kids eine Stufe runter. Bedeutet ich habe mehr für Tochter.
Danke
Verhandlung ist gelaufen. War kurz und schmerzlos. Der Richter war wirklich sehr kindeswohlorientiert. Wollte noch auf einen Umgangstermin am selbigen Tag drängen, jedoch hatte ich noch den Vernehmungstermin bei der Polizei und im Moment brauche ich auch einfach Abstand. Es wäre in dem Sinne eine Verabschiedung geworden. Bringt meinem Sohn und mir auch nichts. Die Ex sagte dann, dass sie direkt am nächsten Tag umziehen will. Da hat der Richter recht sparsam geschaut. Auch hinsichtlich zukünftiger Umgänge hat ihre Anwältin es schon durchblicken lassen wo die Reise hingeht. Als ich meine, dass ich die bei dieser Entfernung praktizierten Standardmodelle als Leitlinie sehe, wozu auch hälftige Ferien gehören hat ihre Anwältin laut gelacht. Ein unbegleiteter Umgang ist auszuschließen und in meinem Haus erst recht.
Ich fragte sie dann, was daran so lustig wäre, worauf der Richter in ihre Richtung sagte, dass er dies jetzt auch nicht verstehe und dies Standard ist, was dem Jungen auch zusteht.
Jugendamt war auch ganz klar auf der Kindeswohlseite. Unbegleitete Umgänge sind gar kein Thema.
Jugendamt will jetzt zwischen dem Jugendamt, wo er gemeldet sein wird, vermitteln.
Der Richter fragte mich dann, ob ich denn dem Umzug zustimmen würde. Ich sagte, dass ich eine Entscheidung von ihm möchte. Daraufhin blickte er betroffen nach unten und meinte, dass er dies wohl dann entscheiden möchte.
"Ja ich bitte darum".
Ich gehe davon aus, dass sie direkt am nächsten Tag weggezogen ist ohne Urteil.
Noch ein Frage zu den Fahrtkosten. Ich habe ja die OLG Richtlinien oben gepostet. JA macht jetzt dumm, meint ab 30 km nur 0,2 Cent. Bei den OLG Richtlinien Schleswig ist es bspw. anders geschrieben. Zudem habe ich ein Urteil wo bereits auch 550€ angerechnet wurden. Ist aber paar Jahre her. Wie seht ihr das? Will da kein Fass aufmachen. Wenn die voll abrechnen komme ich bei beiden Kids eine Stufe runter. Bedeutet ich habe mehr für Tochter.
Danke