26-02-2016, 11:43
Wenn du kein Fass aufmachen willst, musst du zahlen was verlangt wird. Anderfalls zahlst du eben nicht und lässt es auf eine Klage ankommen. Das würde ich auf jeden Fall, wenn in den Unterhaltsleitlinien deines OLG-Bezirks deine Ansicht bestätigt wird.
Was will das Jugendamt denn vermitteln? Zwischen sich selber und dem neuen Jugendamt? Was willst du beim Umgang erreichen?
Was will das Jugendamt denn vermitteln? Zwischen sich selber und dem neuen Jugendamt? Was willst du beim Umgang erreichen?