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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#60
Ja, die Kosten für den Anwalt liegen bei dir. Das Jugendamt kann immer klagen, das kostet die nichts und beim Pflichtigen entstehen immer Kosten. Unterhaltsmaximierung halt. Immer mehr verlangen und der Pflichtige lenkt eher ein, weil er sonst halt das Geld dem Anwalt geben muss.

Aber bei den Fahrtkosten sieht es inhaltlich wenigstens gut aus. Lass es auf eine Klage ankommen.

Gibt dich beim Umgang keinen Illusionen hin. Kindesalter, Entfernung, die Haltung der Mutter... du kannst zwar versuchen, einen Kontakt zu halten, es gelingt aber selten eine Beziehung aufzubauen. In solchen Situationen war ich früher optimistischer, heute sehe ich das viel kritischer. Stecke nicht zu lange Energie in die Sache, sollte es schlecht laufen mit Umgang. Es reibt dich nur auf. Der Vater verliert immer, wenn die Mutter nicht will.
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RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von p__ - 26-02-2016, 12:36
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 10-08-2018, 12:13
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 03-01-2019, 13:44

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