29-02-2016, 12:37
Vor jeder Pfändung musst erst einmal ein vollstreckbarer Titel existieren, z.B. durch Gerichtsurteil oder wenn du freiwillig einen unterschreibst. Beides ist aber noch nicht der Fall, so dass keine Pfändung möglich ist.
Wie lesen die denn die OLG-Unterhaltsleitlinien?
Wie lesen die denn die OLG-Unterhaltsleitlinien?