29-02-2016, 13:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-02-2016, 13:32 von Einszweidrei.)
So habe jetzt das Urteil vorliegen. Ich zitiere:
"Der Antragsgegner wird verpflichtet,...., in Höhe von 115% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach der jeweils gültigen DDT abzgl. des hälftigen Kindergeldes, derzeit ein Zahlbetrag von 273€ mtl. zu zahlen."
Weiter unten steht dann auch eine Tabelle in der die Fahrtkosten in Höhe von 577,5 € angerechnet werden.
Das Urteil ist von Mai/2012.
Irgendwann 2013 hat die Ex dann die Beistandschaft losgeschickt. Die haben neu gerechnet. Daraufhin habe ich dann mehr bezahlt. So und nun wurde wieder neu gerechnet und es gibt eine Diskrepanz.
Keine Ahnung was ich nun tun soll.
So wie ich es sehe muss ich immer mindestens 115% bedienen. Oder ich Klage auf Abänderung und dies hat sich dann ggf. nach zwei Jahren wieder erledigt.
"Der Antragsgegner wird verpflichtet,...., in Höhe von 115% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe nach der jeweils gültigen DDT abzgl. des hälftigen Kindergeldes, derzeit ein Zahlbetrag von 273€ mtl. zu zahlen."
Weiter unten steht dann auch eine Tabelle in der die Fahrtkosten in Höhe von 577,5 € angerechnet werden.
Das Urteil ist von Mai/2012.
Irgendwann 2013 hat die Ex dann die Beistandschaft losgeschickt. Die haben neu gerechnet. Daraufhin habe ich dann mehr bezahlt. So und nun wurde wieder neu gerechnet und es gibt eine Diskrepanz.
Keine Ahnung was ich nun tun soll.
So wie ich es sehe muss ich immer mindestens 115% bedienen. Oder ich Klage auf Abänderung und dies hat sich dann ggf. nach zwei Jahren wieder erledigt.