04-03-2016, 13:05
Vorgestern hatte ich mal das OLG Braunschweig bzgl. meiner Fahrtkosten angeschrieben. Zum einen war meien Fragestellung genereller Art zum anderen hatte ich ein konkretes Berechnungsbeispiel angefügt.
Heute kam tatsächlich eine Antwort die ich euch nicht vorenthalten möchte
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihre Im Betreff genannte Nachricht ist mir zur Beantwortung vorgelegt worden.
Leider kann ich Ihnen zu Ihrem konkreten Berechnungsbeispiel keine Auskunft geben. Hierbei würde es sich um eine individuelle Rechtsberatung handeln, zu der ich nicht befugt bin. Das gilt umso mehr, als das Oberlandesgericht Braunschweig möglicherweise zur Entscheidung Ihres privaten Rechtsfalles im Beschwerdeverfahren zuständig sein könnte und in diesem Fall eine Befangenheit im Raum wäre.
Deshalb kann ich Sie nur auf anwaltlichen Beistand verweisen.
Ich bitte Sie dafür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXX
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Die lassen sich einfach nicht zu einer Antwort hinreissen. Würde ihm gerne nochmal die Fragestellung vor Augen führen und nicht auf das konkrete Berecchnungsbeispiel festnagenln. Geeschrieben hatte ich folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Leitlinien des OLG Braunschweig und hier insbesondere den Absatz 10.2.2 erbitte ich Auskunft.
Bei der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeuges werden in der Regel pauschal 0,3 € pro gefahrenen Kilometer angesetzt. Hierbei sind die Raten eines Kraftfahrzeuges zur berufsbedingten Nutzung bereits enthalten. Werden die Raten eines Kraftfahrzeuges für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so veringern sich die anrechnungsfähigen Fahrtkosten. Sprich bei langen Fahrtstrecken (ab. ca. 30km einfach), sofern der Kredit berücksichtigt wird, kann der Kilometersatz für die Mehrkilometer nach unten korrigiert werden, meist 0,2€.
Berechnungsbeispiel (Die Kreditrate zur Anschaffung des Kraftfahrzeuges wird nicht berücksichtigt):
Einfache Fahrt zur Arbeitsstätte: 55km
Fahrtkosten (2015): (110km*223 Tage*0,3€) /12 Monate=613,25€
Ist dies im Sinne der Richtlinien korrekt gerechnet?
Was ist daran individuell?
Deinen Rat p_ habe ich an das JA mit der Bitte um schriftliche Bestätigung gemailt, mit einem Auszug des Urteils vom Amtsgericht.
Heute kam tatsächlich eine Antwort die ich euch nicht vorenthalten möchte
Sehr geehrter Herr XXX,
Ihre Im Betreff genannte Nachricht ist mir zur Beantwortung vorgelegt worden.
Leider kann ich Ihnen zu Ihrem konkreten Berechnungsbeispiel keine Auskunft geben. Hierbei würde es sich um eine individuelle Rechtsberatung handeln, zu der ich nicht befugt bin. Das gilt umso mehr, als das Oberlandesgericht Braunschweig möglicherweise zur Entscheidung Ihres privaten Rechtsfalles im Beschwerdeverfahren zuständig sein könnte und in diesem Fall eine Befangenheit im Raum wäre.
Deshalb kann ich Sie nur auf anwaltlichen Beistand verweisen.
Ich bitte Sie dafür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
XXX XXX
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Die lassen sich einfach nicht zu einer Antwort hinreissen. Würde ihm gerne nochmal die Fragestellung vor Augen führen und nicht auf das konkrete Berecchnungsbeispiel festnagenln. Geeschrieben hatte ich folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Leitlinien des OLG Braunschweig und hier insbesondere den Absatz 10.2.2 erbitte ich Auskunft.
Bei der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeuges werden in der Regel pauschal 0,3 € pro gefahrenen Kilometer angesetzt. Hierbei sind die Raten eines Kraftfahrzeuges zur berufsbedingten Nutzung bereits enthalten. Werden die Raten eines Kraftfahrzeuges für einen zur Anschaffung aufgenommenen Kredit berücksichtigt, so veringern sich die anrechnungsfähigen Fahrtkosten. Sprich bei langen Fahrtstrecken (ab. ca. 30km einfach), sofern der Kredit berücksichtigt wird, kann der Kilometersatz für die Mehrkilometer nach unten korrigiert werden, meist 0,2€.
Berechnungsbeispiel (Die Kreditrate zur Anschaffung des Kraftfahrzeuges wird nicht berücksichtigt):
Einfache Fahrt zur Arbeitsstätte: 55km
Fahrtkosten (2015): (110km*223 Tage*0,3€) /12 Monate=613,25€
Ist dies im Sinne der Richtlinien korrekt gerechnet?
Was ist daran individuell?
Deinen Rat p_ habe ich an das JA mit der Bitte um schriftliche Bestätigung gemailt, mit einem Auszug des Urteils vom Amtsgericht.