04-03-2016, 15:42
Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile folgende Situation:
Ich war Verheiratet (jaja... ich Weis)
Es kamen zwei Kinder (....braucht mir nichts dazu sagen)
Da ich hier schreibe spar ich mir den Rest....
Im sogenanten Trennungsjahr war ich wohl Geistig umnachtet und hatte freiwillig meinen Kindern Unterhalt bezahlt. Da dies trotz des Eigenheims wohl zu wenig war wurde ich von meiner Ex Verklagt.
So... Ende vom Lied ist, der Vergleich ergab im November 2014, dass ich eine Summe X (war erheblich weniger als ich freiwillig bezahlte) bezahlen muss. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Hausbesitzer, hatte ne 5 - Stellige Summe auf dem Konto, war Selbstständig mit vollen Auftragsbüchern.
Nachdem sich die Bank, meine Ex, die Anwälte und der gleichen bedient haben, war ich gezwungen Insolvenz zu beantragen....
Soweit zum Drumherum. Es ist in sofern wichtig: ICH wurde verklagt und es gab vor einem Gericht ein Verfahren.
Nachdem ich mittlerweile nur noch 500,- Euro zum leben habe im Monat und angestellt bin seit mitte letztem Jahr und die Steuerklasse sich seit diesem Jahr nun auch wieder auf 1 geändert hat, bin ich der Meinung, dass ich ein anrecht auf eine Abänderungsklage habe.
Doch das sich überhaupt ein Anwalt sich mit mir trifft, soll ich 250 Euro mitbringen oder einen Schein zur Beratungshilfe.
Ich habe einen Antrag gefunden, doch hier steht drin...
"* In der vorliegenden Angelegenheit tritt keine Rechtsschutzversicherung ein.
* In dieser Angelegenheit besteht für mich nach meiner Kenntnis keine andere Möglichkeit, kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.
* In dieser Angelegenheit ist mir bisher Beratungshilfe weder bewilligt noch versagt worden.
* In dieser Angelegenheit wird oder wurde von mir bisher kein gerichtliches Verfahren geführt.
Wichtig: Wenn Sie nicht alle diese Kästchen ankreuzen können, kann Beratungshilfe nicht bewilligt werden. Eine Beantwortung der weiteren Fragen ist dann nicht erforderlich."
Die ersten Drei Punkte könnte ich ohne mit der Wimper zu zucken anklicken. Doch beim letzten Punkt wurde ich stutzig.
Kann es sein, obwohl ich ggf ein Recht auf eine Klage hätte, dass ich kein Recht auf Hilfe habe? Wäre für mich mittlerweile nicht Verwunderlich, da ich ja in good old Germany lebe und dies ein Land ist, indem Väter nicht wirklich Rechte haben oder diese nicht durchgesetzt werden.
ich habe mittlerweile folgende Situation:
Ich war Verheiratet (jaja... ich Weis)
Es kamen zwei Kinder (....braucht mir nichts dazu sagen)
Da ich hier schreibe spar ich mir den Rest....
Im sogenanten Trennungsjahr war ich wohl Geistig umnachtet und hatte freiwillig meinen Kindern Unterhalt bezahlt. Da dies trotz des Eigenheims wohl zu wenig war wurde ich von meiner Ex Verklagt.
So... Ende vom Lied ist, der Vergleich ergab im November 2014, dass ich eine Summe X (war erheblich weniger als ich freiwillig bezahlte) bezahlen muss. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Hausbesitzer, hatte ne 5 - Stellige Summe auf dem Konto, war Selbstständig mit vollen Auftragsbüchern.
Nachdem sich die Bank, meine Ex, die Anwälte und der gleichen bedient haben, war ich gezwungen Insolvenz zu beantragen....
Soweit zum Drumherum. Es ist in sofern wichtig: ICH wurde verklagt und es gab vor einem Gericht ein Verfahren.
Nachdem ich mittlerweile nur noch 500,- Euro zum leben habe im Monat und angestellt bin seit mitte letztem Jahr und die Steuerklasse sich seit diesem Jahr nun auch wieder auf 1 geändert hat, bin ich der Meinung, dass ich ein anrecht auf eine Abänderungsklage habe.
Doch das sich überhaupt ein Anwalt sich mit mir trifft, soll ich 250 Euro mitbringen oder einen Schein zur Beratungshilfe.
Ich habe einen Antrag gefunden, doch hier steht drin...
"* In der vorliegenden Angelegenheit tritt keine Rechtsschutzversicherung ein.
* In dieser Angelegenheit besteht für mich nach meiner Kenntnis keine andere Möglichkeit, kostenlose Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.
* In dieser Angelegenheit ist mir bisher Beratungshilfe weder bewilligt noch versagt worden.
* In dieser Angelegenheit wird oder wurde von mir bisher kein gerichtliches Verfahren geführt.
Wichtig: Wenn Sie nicht alle diese Kästchen ankreuzen können, kann Beratungshilfe nicht bewilligt werden. Eine Beantwortung der weiteren Fragen ist dann nicht erforderlich."
Die ersten Drei Punkte könnte ich ohne mit der Wimper zu zucken anklicken. Doch beim letzten Punkt wurde ich stutzig.
Kann es sein, obwohl ich ggf ein Recht auf eine Klage hätte, dass ich kein Recht auf Hilfe habe? Wäre für mich mittlerweile nicht Verwunderlich, da ich ja in good old Germany lebe und dies ein Land ist, indem Väter nicht wirklich Rechte haben oder diese nicht durchgesetzt werden.