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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
#6
(05-03-2016, 10:44)p__ schrieb: Wenn Verfahrenkostenhilfe genehmigt wird, warum nicht klagen? Parallel kann man ja trotzdem versuchen, Aufstocker zu werden. Prinzip: Auf allen Zylindern feuern.

Ich habe das so gemacht. Mit einem ALGII Bescheid kann man dem FamG auch klar machen, das man gerade übergebührlich strapaziert wird. Damit ist nun mein geänderter Unterhaltstitel sogar vom OLG "Bullet-proofed" gegenüber dem Jobcenter. Wenn VKH abgelehnt wird, kann man ja immer noch davon absehen, weiter Geld zu verbrennen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe - von Fragender - 04-03-2016, 15:42
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