07-03-2016, 00:40
1. Nie im Leben!
2. Wenn sie das wünscht, soll sie es auch bezahlen. Bei einer so grossen Hütte ist ein neutrales Wertgutachten allerdings auch nicht verkehrt, wenn man selber wenig Ahnung von den Preisen hat.
3. Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht schlecht. Kein Problem, wenn sie genau fixiert ist.
4. Die Rückdatierung dient einer frühen Scheidung. Sie kann früher wieder heiraten, ist früher vom Trennungsunterhalt runter, spart bei Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Mit anderen Worten: Dein Nachteil.
5. Verstehe den Trick nicht.
6. Verrechnungen sind immer schlecht, weil zwei Dinge in Verbindung gebracht werden, die nichts miteinander zu tun haben. Im schlimmsten Fall bricht das Konstrukt zusammen.
7. Schön. Erst gehst du zu einem Anwalt. Da kommst du nicht drumrum, es herrscht Anwaltspflicht.
8. Der Pflichtige muss auch die Krankenversicherung des Unterhaltsberechtigten zahlen. In deinem Fall gibt es aber ganz andere Schranken, wenn Ex das Dreifache wie Du verdient, kann es sein dass der Barunterhalt von ihr selber zu tragen ist.
2. Wenn sie das wünscht, soll sie es auch bezahlen. Bei einer so grossen Hütte ist ein neutrales Wertgutachten allerdings auch nicht verkehrt, wenn man selber wenig Ahnung von den Preisen hat.
3. Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht schlecht. Kein Problem, wenn sie genau fixiert ist.
4. Die Rückdatierung dient einer frühen Scheidung. Sie kann früher wieder heiraten, ist früher vom Trennungsunterhalt runter, spart bei Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Mit anderen Worten: Dein Nachteil.
5. Verstehe den Trick nicht.
6. Verrechnungen sind immer schlecht, weil zwei Dinge in Verbindung gebracht werden, die nichts miteinander zu tun haben. Im schlimmsten Fall bricht das Konstrukt zusammen.
7. Schön. Erst gehst du zu einem Anwalt. Da kommst du nicht drumrum, es herrscht Anwaltspflicht.
8. Der Pflichtige muss auch die Krankenversicherung des Unterhaltsberechtigten zahlen. In deinem Fall gibt es aber ganz andere Schranken, wenn Ex das Dreifache wie Du verdient, kann es sein dass der Barunterhalt von ihr selber zu tragen ist.