02-07-2009, 07:34
Geht manchmal schneller als man denkt!!
http://www.genderwahn.com/forum/phpbb3/v...f=15&t=157
Zitat:Zum für die Verhängung der Untersuchungshaft erforderlichen dringenden Tatverdacht ist zunächst auszuführen, dass sich das Rechtsmittelgericht über die Problematik der Befragung eines vier Jahre alten Kindes unter Verwendung einer “anatomisch korrekten“ Puppe durchaus bewusst ist. Im Anlassfall geben aber die von den Beschuld Ergebnisse der psychologischen Beobachtung (AS 67f) sehr wohl ein gravierendes Indiz gegen den Beschwerdeführer ab. Denn die bereits gerichtlich vernommene Kindesmutter L. deponierte, dass ihr die Unmündige bereits mehrfach - und zwar ohne Beiziehung von Puppen jedweder Art – von digitalen Penetrationen durch den Vater in Vagina und Anus berichtet hatte (AS 8lff iVm AS 229ff). Dadurch erhalten aber die Verhaltensbeobachtungen der Psychologin Mag. Z. K. eine wesentliche Gewichtung, zumal das Kind ihr auch eine nicht sexuell bezogene Schmerzzufügung durch den Beschuldigten am Ohr mitteilte, was die Mutter der Unmündigen durch eigene Beobachtungen über zwei Nagelabdruckspuren bekräftigte (AS 87, 239). Dass im Preyer‘schen Kinderspital beim Kind ein intakter Hymenalsaum und keine Hinweise auf Verletzungen bzw. Narben am Anus diagnostiziert wurden (AS 65), vermag die bei Gesamtschau der bisherigen Beweise qualifizierte Verdachtslage nicht zu entkräften, zumal auch nach längerer Zeit (die letzte Tathandlung soll im Dezember 2005 erfolgt sein [AS 85] - die Untersuchung fand am 27.Februar statt) sichtbare Verletzungen bei einer bloß digitalen Penetration nicht zwingend entstehen müssen.
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