08-03-2016, 08:29
Du hast offensichtlich den Sinn des Zugewinnausgleiches noch nicht richtig verstanden.
Alles, was ihr während der Ehezeit gemeinsam erarbeitet habt wird saldiert und dann hälftig geteilt!
Damit gibt es virtuell für dich das hälftige Kindergeldkonto.
Deine Aufwendungen fürs Haus sind dafür ohne Beachtung.
Zum nachehelichen Unterhalt:
Es war jetzt keine Ehe von langer Dauer, insofern sollte es bei drei bis vier Jahren Aufstockungsunterhalt raus laufen, wobei sie Vollzeit arbeiten muss. Später auftretende Krankheit dürfte dir als Risiko nicht mehr zugerechnet werden.
Hälfte des Kindergeldes steht dir als Anrechnung auf Wert nach Düsseldorfer Tabelle zu.
Alles, was ihr während der Ehezeit gemeinsam erarbeitet habt wird saldiert und dann hälftig geteilt!
Damit gibt es virtuell für dich das hälftige Kindergeldkonto.
Deine Aufwendungen fürs Haus sind dafür ohne Beachtung.
Zum nachehelichen Unterhalt:
Es war jetzt keine Ehe von langer Dauer, insofern sollte es bei drei bis vier Jahren Aufstockungsunterhalt raus laufen, wobei sie Vollzeit arbeiten muss. Später auftretende Krankheit dürfte dir als Risiko nicht mehr zugerechnet werden.
Hälfte des Kindergeldes steht dir als Anrechnung auf Wert nach Düsseldorfer Tabelle zu.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)