08-03-2016, 16:44
(08-03-2016, 01:31)amigo111 schrieb: Ich gehöre zu den treuen Vätern, die FAMILIE in guten Ehezeiten groß geschrieben haben und versorge meine Kinder als guter Vater.
Existenzgrundlage von Elternschaft ist (Er-)Leben und nicht Unterhaltspflicht (Erfüllung). Erfüllen kann jeder, Vaterschaft leben kann nur Einer - Du.
Zitat:1) Wie sieht Ihr den nachehelichen Unterhalt? Dauer? - Sie hat 3 berufliche Qualifikationen und der Arbeitsmarkt ist gut in unserem Gebiet. Die beiden Kinder gehen in die OGS. Sie kann beim vorhandenen Umgangsmodell und OGS Vollzeit arbeiten, will es aber nicht.
Reines Roulette vor Gericht, da kann alles dabei rauskommen. Immerhin ist deine Ehe keine lange Ehe gewesen, es wird also keine unendliche Unterhaltsgeschichte folgen. Denkbar ist, dass ihr weiterhin nur 30 Stunden Arbeit zugemutet werden, den Rest hättest du für weitere Jahre aufzufüllen. Denkbar ist ebenso, dass nachehelicher Unterhalt komplett entfällt. Wenn das aber dazu führt, dass sie irgendwelche staatlichen Leistungen beantragen kann (z.B. Wohngeld, aufstocken), ändert sich die richterliche Meinung plötzlich auf wundersame Weise und die Roben erfinden Gründe, wieso unbedingt Unterhalt gezahlt werden muss. Im Unterhaltsrecht existiert oft ein Ergebnis und die Voraussetzungen werden einfach blind zurechtgehackt, um dieses Ergebnis zu erreichen.
Zitat:2) Sie ist Begünstigte und hatte Elterngeld erhalten - und bezieht Kindergeld. Beides hat sie allein angespart. Habe ich eine Möglichkeit, die Hälfte davon im Innenverhältnis zu erhalten? Als finanzielle Gegenforderung?
Nein. Kindergeld bekommt ihr immer beide, deine Hälfte wird auf deinen Kindesunterhalt angerechnet werden. Elterngeld ist schon lange durch.
Zitat:3) Ich habe das Bankdarlehn (Zinsen und Tilgung) komplett von meinem Einkommen bezahlt. Besteht hier eine Möglichkeit für mich, die Hälfte von ihr einzufordern?
Nein. Die Ehe ist eine Wirtschaftsgemeinschaft. Exens Hausfrauentätigkeit hatte den gleichen Gegenwert wie deine Einkommensbeschaffungstätigkeit. das ist auch die Grundlage für die Berechnung deines jetzigen Trennungsunterhalts. Die Tilgung passierte also zwar von deinem Lohn, aber das konntest du nur erwirtschaften weil sie für die Kinder da war. So ist die Denkart im Familienrecht. Etwas anderes wäre es, wenn du z.B. eine Erbschaft gemacht hättest und dieses Geld in die Tilgung steckst.
Zitat:4) Ich habe alle anderen Hauskosten (Erwerbsnebenkosten, Instandhaltung) allein bezahlt? Kann ich hier anteilig die Kostenbeteiligung ein fordern?
Nein. Siehe oben. Beantragen kannst du freilich alles. Ich bin aber etwas erstaunt, dass dein Anwalt über solche Sachverhalte geschwiegen hat. Taugt der denn was? Hat er keine Lust, seine Mandanten zu beraten?
Zitat:5) Was kann ich sonst noch tun, um nachehelichen Unterhalt zu vermeiden. Arbeitslosigkeit? Selbstständig werden? Ausland ist keine Alternative für mich wegen der Kinder.
Es gibt viele Methoden, keinen Unterhalt zu zahlen, leider haben sie Nebenwirkungen, die schlimmer sind wie die Unterhaltskrankheit. Du kannst z.B. eine Abfindung anbieten, du kannst pleite gehen, du kannst eine Treuhand Limited gründen und dich selbst für kleines Geld einstellen... als normaler abhängiger Arbeitnehmer sind deine Möglichkeiten klein und du wirst nach Strich und Faden fertiggemacht, wenn du nicht zahlst.