08-03-2016, 17:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-03-2016, 17:26 von CheGuevara.)
Ein Versorgungsausgleich über das Scheidungsurteil ist doch ein Automatismus.
Das hat nach meiner Erinnerung zu keinem geänderten Gegenstandswert geführt. Dreimal Gehalt und der Gegenstandswert stand fest ...
... und die Ansprüche waren bei der Alten ... Warum soll das jetzt ggf. nicht mal umgekehrt passieren? Vielleicht besteht sogar Anspruch auf Pensionszusage oder kapitalgedeckte Ansprüche aus Versorgungswerk?
Da könnte sich Mann ja vielleicht einige Jahre früher zur Ruhe setzen.
Das hat nach meiner Erinnerung zu keinem geänderten Gegenstandswert geführt. Dreimal Gehalt und der Gegenstandswert stand fest ...
... und die Ansprüche waren bei der Alten ... Warum soll das jetzt ggf. nicht mal umgekehrt passieren? Vielleicht besteht sogar Anspruch auf Pensionszusage oder kapitalgedeckte Ansprüche aus Versorgungswerk?
Da könnte sich Mann ja vielleicht einige Jahre früher zur Ruhe setzen.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)