08-03-2016, 18:55
Nein, man kann den Versorgungsausgleich per Ehevertrag ausschliessen. Bis zum Tag des Gerichtstermins. Das wird auch den Richter nicht stören, im Gegenteil. Natürlich muss ein grob unbilliges Ergebnis vermieden werden. Das macht man zum Beispiel mit besagter Privatrente. Die Juristen bereichern sich trotzdem: Der Gegenstandswert liegt dann bei 1000 EUR. Ansonsten aber noch weiter höher.