08-03-2016, 19:55
Nur das ich es richtig verstehe:
Wenn wir uns bei der Schule nicht einig werden, sind die Chancen groß, dass sie vor Gericht das SR für die Auswahl der Schule bekommt.
Danach könnte sie dann die teuerste Schule auswählen und muss das nicht weiter begründen wenn sie dann Mehrbedarf geltend macht?
Gilt für Mehrbedarf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und der §850d?
Wer zahlt denn wenn ich den Sack zu mache oder darf mein Kind dann die Schule wechseln?
Wenn wir uns bei der Schule nicht einig werden, sind die Chancen groß, dass sie vor Gericht das SR für die Auswahl der Schule bekommt.
Danach könnte sie dann die teuerste Schule auswählen und muss das nicht weiter begründen wenn sie dann Mehrbedarf geltend macht?
Gilt für Mehrbedarf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und der §850d?
Wer zahlt denn wenn ich den Sack zu mache oder darf mein Kind dann die Schule wechseln?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.