09-03-2016, 10:12
Vergiss das Kindergeld. Du hast in der Ehe haufenweise Fehler gemacht und es ist völlig unmöglich, zwei Jahre nach der Trennung da eine Revision einleiten zu wollen. Du bist wie ein Pilot, der seine teure Maschine in Turbulenzen mit mehreren groben Flugfehlern zu Bruch geflogen hat ("Augen zu und durch, wird schon gutgehen") und der Jahre später gerne etwas tun will, damit das nicht passiert. Lobenswert und doch sinnlos.
WENN du verschwundene Geldbeträge während der Ehe zum Thema machen willst, dann konzentriere dich auf das, was deinerseits klar nachweisbar ist, auf grössere Summen. Tröpfchenweise Abflüsse wie Kindergeld, das auf ihrem Konto gelandet ist, nicht ausgegeben wurde und dann vermutlich zugunsten eines nicht nachweisbaren Bargeldbestandes der Ex verschwand, kannst du komplett vergessen. Damit machst du dich lächerlich, es wird dir als Versuch gewertet der Ex auf unfaire Weise eins reinzudrücken oder als Geizwahnsinniger, der noch nach Jahren jedem nicht nachgewiesenen Euro hinterherjagt.
Nachweisen heisst, dass du zum Beispiel beweisen kannst, dass in sechs Monaten z.B. 10000 EUR durch die Ex vom Konto runter sind, ohne dass Anschaffungen getätigt wurden. Das zielt Richtung illoyale Vermögensverringerung. Überlass das dem Anwalt. Aber selbst wenn eine Beweislage zu deinen Gunsten besteht, sind die Chancen gering, dass du etwas davon hast. Verbuche es besser als Lehrgeld für Dummheit.
Leute, die im Familienrecht "Lücken" und "Schlupflöcher" suchen, erreichen nichts. Sowas geht immer in einem ermüdenden Frage-Antwortspiel weiter, in dem man erklären muss, wieso diese und jene "Lücke" gar keine ist. Sieh dich einfach um unter geschiedenen Männern. Gäbe es "Lücken", würde sie jemand nutzen. Ist Pleitesein mit Dauerschulden eine Lücke?
WENN du verschwundene Geldbeträge während der Ehe zum Thema machen willst, dann konzentriere dich auf das, was deinerseits klar nachweisbar ist, auf grössere Summen. Tröpfchenweise Abflüsse wie Kindergeld, das auf ihrem Konto gelandet ist, nicht ausgegeben wurde und dann vermutlich zugunsten eines nicht nachweisbaren Bargeldbestandes der Ex verschwand, kannst du komplett vergessen. Damit machst du dich lächerlich, es wird dir als Versuch gewertet der Ex auf unfaire Weise eins reinzudrücken oder als Geizwahnsinniger, der noch nach Jahren jedem nicht nachgewiesenen Euro hinterherjagt.
Nachweisen heisst, dass du zum Beispiel beweisen kannst, dass in sechs Monaten z.B. 10000 EUR durch die Ex vom Konto runter sind, ohne dass Anschaffungen getätigt wurden. Das zielt Richtung illoyale Vermögensverringerung. Überlass das dem Anwalt. Aber selbst wenn eine Beweislage zu deinen Gunsten besteht, sind die Chancen gering, dass du etwas davon hast. Verbuche es besser als Lehrgeld für Dummheit.
Zitat:und die Lücke weiterhin suchen
Leute, die im Familienrecht "Lücken" und "Schlupflöcher" suchen, erreichen nichts. Sowas geht immer in einem ermüdenden Frage-Antwortspiel weiter, in dem man erklären muss, wieso diese und jene "Lücke" gar keine ist. Sieh dich einfach um unter geschiedenen Männern. Gäbe es "Lücken", würde sie jemand nutzen. Ist Pleitesein mit Dauerschulden eine Lücke?