10-03-2016, 06:07
Zugewinnausgleich betrifft beide, insofern müsste beim Zugewinn eine hälftige Kostentragung der Gutachterkosten erfolgen.
Gutachten kostet zwischen 2 und 3 TEUR und dauert in der Erstellung max 3 Monate. Die eigentliche (ungenutzte) Zeit bei Gericht ist das Problem, da kommt ein Jahr zusammen.
Es ist möglich, dass z.b. der Zugewinn als Scheidungsverbundverfahren geführt wird, dann kann es noch dauern.
Wenn du keine verbindliche Ferienregelung hast, dann ist die zu beantragen. Ich habe mir angewöhnt, die Umgangs- und Sorgerechtssachen ohne Anwalt zu erledigen; derartige Entscheidungen ergehen - zumindest bei mir - unter Kostenaufhebung.
Dann kostet mich so ein Verfahren ohne Anwalt 27,50 EuR.
So ein Verfahren zu führen, ist in FAQs beschrieben.
http://trennungsfaq.com/umgang.html#wechselmodell (weiter unten)
Die Kinder sind noch klein, hier musst du wegen Entfremdung auf der Hut sein!
Gutachten kostet zwischen 2 und 3 TEUR und dauert in der Erstellung max 3 Monate. Die eigentliche (ungenutzte) Zeit bei Gericht ist das Problem, da kommt ein Jahr zusammen.
Es ist möglich, dass z.b. der Zugewinn als Scheidungsverbundverfahren geführt wird, dann kann es noch dauern.
Wenn du keine verbindliche Ferienregelung hast, dann ist die zu beantragen. Ich habe mir angewöhnt, die Umgangs- und Sorgerechtssachen ohne Anwalt zu erledigen; derartige Entscheidungen ergehen - zumindest bei mir - unter Kostenaufhebung.
Dann kostet mich so ein Verfahren ohne Anwalt 27,50 EuR.
So ein Verfahren zu führen, ist in FAQs beschrieben.
http://trennungsfaq.com/umgang.html#wechselmodell (weiter unten)
Die Kinder sind noch klein, hier musst du wegen Entfremdung auf der Hut sein!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)