10-03-2016, 14:13
Das Vorgehen zielt darauf ab, Angestellter der (unerkannt) eigenen Firma sein. Entweder über einen Strohmann (dem man aber sehr grosses Vertrauen entgegenbringen muss) oder eben einem treuhänderischen Geschäftsführer, so dass man selbst nicht nach aussen als Eigentümer in Erscheinung tritt. Hat man einen Treuhänder, kommts nur noch auf eine gute Haftungsbeschränkung an, z.B. Limited in England oder UG (haftungsbeschränkt) in Deutschland.
Diese formalen Fragen sind aber mit entsprechender Recherche lösbar. Entscheidend ist vielmehr, dass man in der Lage ist, längerfristig lukrative Aufträge an Land zu ziehen. Hier hakt es dann meistens. Leute, die 15 Jahre lang in einem Büro gesessen sind, schalten nicht so leicht auf einen ganz anderen Weg um. Wenige Menschen haben etwas, das sie im Rahmen einer Kleinfirma vermarkten können.
Am Meisten eignet sich dieser Weg für Leute, die bereits selbständig sind und eine Scheidung vorbereiten. Dabei wird ein Schutzwall aufgeschüttet, der die Existenz vor Scheidungsfolgen sichert.
Diese formalen Fragen sind aber mit entsprechender Recherche lösbar. Entscheidend ist vielmehr, dass man in der Lage ist, längerfristig lukrative Aufträge an Land zu ziehen. Hier hakt es dann meistens. Leute, die 15 Jahre lang in einem Büro gesessen sind, schalten nicht so leicht auf einen ganz anderen Weg um. Wenige Menschen haben etwas, das sie im Rahmen einer Kleinfirma vermarkten können.
Am Meisten eignet sich dieser Weg für Leute, die bereits selbständig sind und eine Scheidung vorbereiten. Dabei wird ein Schutzwall aufgeschüttet, der die Existenz vor Scheidungsfolgen sichert.