Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zugewinnausgleich für Immobilie
#33
Hallo,

bin selber gerade mitten im Rückzugsgefecht und habe noch nicht so viel Erfahrung. Werde sobald ich einigermaßen einen Plan habe mich auch nochmal an das Forum hier wenden. Aber ein paar Hinweise meinerseits, was ich bisher gelernt habe.

Allgemein:

1. Du schreibst, dass keiner "was Böses" will und von gütlicher Trennung. Vergiß das ganz schnell. Wie von anderer Stelle schon gepostet. Es geht um Dich, wie DU am besten dabei rauskommst. Vater Staat sieht die Scheidung als Auflösung eines Vertrages. So sollte man die Sache auch angehen, wie ein Geschäft, bei dem man möglichst gut wegkommt. Die Ebene guter Beteuerungen ist Zeitverschwendung, weil die Madames i.d.R. nur solange "gütlich" sind, wie es Ihnen nicht zu viele Nachteile bringt. Und die Vorteile sind durch unser Familienrecht voll auf Seiten der Madames. Du hast im Vergleich zu anderen sogar mit Euren Einkommensverhältnissen einige Asse im Ärmel. Freundlich zu sein ist nicht von Nachteil, weil es auch darum geht, den Geschäftspartner bei dem Deal zu überzeugen. Aber bei keinem geschäftlichen Gespräch würden die Parteien darauf zu sprechen kommen, das sie sich ja nichts "böses" wollen etc.

2. "Denk doch mal an die Kinder". Ja, aber nicht, weil es Madame so sagt. Die Madames kommen meiner Erfahrung nach immer mit Kindeswohl, wenn Ihnen etwas gegen den Strich geht. Bei mir war spätestens beim Thema 50:50 Betreuung Schluß mit Kindeswohl, weil es schlecht für Ihr Konto ist.

3. Anwälte wollen nur Dein bestes, Dein Geld. Ich habe meinen, der übrigens einen sündhaft teuren Stundensatz hat, auf Eis gelegt. Ich nutze ihn erst wieder, wenn ich genau weiß, für was ich ihn brauche. Seine Aussage in einem Gespräch "im Endeffekt mache ich, was der Mandant wünscht" ... vielen Dank, super Beratung. Da habe ich mit einem Post hier mehr Info bekommen.

Zu ein paar konkreten Punkten:

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 1. Sie möchte gegenseitig Unterhaltsansprüche und Versorgungsausgleich ausschließen ( sie verdient fast das 3-fache von mir !) Soll ich darauf eingehen ?
 
Antwort hast Du schon bekommen, "nein". Wenn ein Mann so einen Vorschlag bringt, dann springen die Madames und ihre RÄtinnen im Viereck.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 2. Sie traut nur einem Gutachten über die Immobilie vom Amtsgericht, was lt. Ihrer Aussage 3000€ kosten soll. Das soll ich natürlich komplett bezahlen.
Vergiß es den Hauswert zu ermitteln. Steck da keine Energie rein. Sie möchte Dich auszahlen, also soll sie eine Wertermittlung vorschlagen, die Du akzeptierst (und sie zahlt oder gemeinsam).

Von einem Auszug rate ich ab. Erstens weil Du dann nicht so einfach zurückkommst und zweitens, weil wenn die Hütte in den nächsten 8-9 Jahren trotzdem verkauft wird, Du in die Spekulationssteuer reinläufst.

Vom Haus behalten rate ich ebenfalls ab. Schmerzt vielleicht (geht mir auch so), aber gemeinsames Eigentum bringt zu viel Stress. Dein Kapital ist gebunden und wenn Du Pech hast (im Falle Auszahlung), dann ist die Hütte in 5 Jahren 30% mehr wert und Du schaust in die Röhre. Mein Ansatz ist "tabula rasa".

Die ZA Rechnung ist im Eurem Fall ja relativ einfach. Zu Bedenken ist aber, dass ZA erst nach der Scheidung beantragt werden kann. Wenn ihr also Verkauft und sie das Geld verjubelt, dann ist das schlecht für den ZA. Deshalb wenn Hausverkauf, unbedingt den ZA berücksichtigen. Auch wenn es nicht um eine Auszahlung gehen würde.

Bei den Rechnungen zum ZA bisher fehlt mir die Vorfälligkeitsentschädigung. Die dürfte bei Euch einiges ausmachen. 

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 3. den Zugewinn will Sie mir in Höhe des Kindesunterhaltes überweisen als Ratenzahlung. Mit Grundschuldeintrag ist Sie einverstanden.
Wenn Sie mal mehr hat will Sie auch "mal" mehr überweisen. Sie weigert sich den Zugewinn in einer Summe zu bezahlen.
" Sie hat hat schon den hohen Kredit und kann nicht noch eine Hypothek aufnehmen." habe ihr aber erklärt, das Sie das muss wenn es hart auf hart kommt.
" Und ich soll doch mal an unser Kind denken". Sie versucht mich hier als Egoisten darzustellen. Über das Thema KIND geht das immer prima !
Zur Verrechnung KU mit anderen Leistungen wurde schon einiges gesagt. Lass Dich nicht drauf ein, dass wird dir ggf. hinterher um die Ohren gehauen. Ratenzahlung: Du möchtest sicher nicht dem Geld einer Ratenzahlung hinterherlaufen, oder? Und auf einen "kostenlosen Hypokredit" würde ich mich auch nicht einlassen.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 4. Sie möchte in der Trennungsvereinbarung das Datum für die Trennung möglichst auf den Tag zurückdatieren an dem Sie vor einigen Monaten ins Gästezimmer gezogen ist. Warum Sie das möchte lässt Sie im Dunkeln. Welche Ziel verfolgt Sie hier ? Bereitet Sie villeicht schon die Scheidung vor welche Sie ja angeblich nicht will ?
Wurde ja auch schon beantwortet. Mir fällt auf, Frauen tun genau das, was sie uns in umgekehrter Konstellation vorwerfen würden. Du musst keine Angst haben, im Zweifel müsste sie die Trennung beweisen. Auch wenn sie in ein eigenes Zimmer gezogen ist, dann steht immer noch Aussage gegen Aussage. Es reicht ja schon, dass Mahlzeiten in der Familie gemeinsam eingenommen werden. Für Dich wäre eine längere Trennungsphase eventuell gut, falls Du TU erhältst. Falls Du die Trennung dokumentieren möchtest, dann ein Trennungsschreiben aufsetzen und von Ihr unterschreiben lassen.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 5. Die Steuererklärung für 2015 welche ich gerade nebenbei auch noch mache will Sie mit dem Zugewinnausgleich verrechnen. Also getrennt Veranlagen und Ihren Anteil verrechnen. Vorteil wäre ich hätte schon mal bares. Zugewinnausgleich kann ja noch dauern.
Erstens sehe ich keinen Sinn im getrennt Veranlagen und auch nicht im Verrechnen mit dem ZA. Es geht im Endeffekt nur mehr Geld an das FA.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 6. Ab diesen Monat gehen ja alle Kreditkosten von Ihrem Konto ab (um die gesamtschuldnerische Haftung Ihrerseits will Sie sich jetzt endlich kümmern). Ende des Monat will Sie von mir, solange ich hier wohne, kein Geld, sondern will auch hier meinen hälftigen Anteil von Kredit und Haushaltskosten vom Zugewinn abziehen.
Wäre es nicht hier ratsamer Ihr die Hälfte zu überweisen mit dem Zahlungshinweis: anteilige Kreditkosten ?
Du schreibst öfters von "Deinem" und "Ihren" Geld. Hinweise zur Zugewinngemeinschaft kamen ja schon. Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder ihr zahlt hälftig oder es wird mit TU verrechnet. Gilt übrigens auch für eine Zeit nach einem eventuellen Auszug, solange Du noch Eigentum hast. Ich finde ihr vermengt zu viel.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: 7. ein Notar für die Trennungsvereinbarung wurde Ihr auch schon empfohlen (-;.Sie hat mir sogar die Nummer gegeben.
Sie scheint es eilig zu haben. Ich würde mich nicht auf eine TV als Paket einlassen, wenn nicht alles geklärt ist. Die Zeit arbeitet ja nicht gegen Dich.

(06-03-2016, 23:18)schade16 schrieb: Ich habe das Gefühl mein nächster Gang wird der zum Anwalt sein müssen, dieses vorgeschlagene wirre Konstrukt nur Probleme aufwirft, da hier die verschiedensten Themen miteinander vermischt werden.

Wie hier hier schon geschrieben wurde entwickelt sich das alles wirklich leider zum Armdrücken.
Ich hoffe, Dein Anwalt hilft dabei. Ich würde die Themen soweit wie möglich trennen, außer es macht Sinn wie z.B. Hausverkauf und ZA. Brigitte Bardot hat gesagt: "Heiraten geht schnell, aber eine Scheidung dauert so lange";-)

Versuche einen kühlen Kopf zu behalten, die Themen für Dich selber zu sortieren und dann eine sinnvolle Strategie aufzustellen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Zugewinnausgleich für Immobilie - von schade16 - 25-02-2016, 14:59
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 25-02-2016, 15:51
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Theo - 25-02-2016, 17:55
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Nappo - 26-02-2016, 01:50
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Nappo - 27-02-2016, 19:00
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Theo - 01-03-2016, 00:40
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von tomtom - 10-03-2016, 15:30
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 07-03-2016, 00:40
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 08-03-2016, 15:10
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 08-03-2016, 18:55
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 08-03-2016, 23:59
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von kay - 11-03-2016, 15:05
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von kay - 11-03-2016, 19:30
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Theo - 06-04-2016, 15:03
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Theo - 06-04-2016, 17:54
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 05-04-2016, 18:41
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 06-04-2016, 14:12
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 06-04-2016, 17:56
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Theo - 06-04-2016, 17:59
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von Theo - 07-04-2016, 10:08
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 07-04-2016, 14:28
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 11-04-2016, 11:38
RE: Zugewinnausgleich für Immobilie - von p__ - 11-04-2016, 11:54

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste