10-03-2016, 16:11
Habe grade nochmal das Gerichtsurteil von OLG von damals aus dem Schrank gezogen. Darin steht geschrieben dass der Antragsgegner (in diesem Falle ich) die Schulentscheidung der geschiedenen Ehefrau akzeptiere und zwar auch für den Fall dass sie sich für die Waldorfschule entscheidet.
Ein evtl. Mehrbedarf wurde vor Gericht zwar diskutiert (vom Richter angesprochen, er hat die Mutter gefragt ob sie sich das überhaupt leisten könnte....) aber im Protokoll ist nix vermerkt. Könnte natürlich sein dass anschließend Mehrbedarf geltend gemacht wird, in meinem Fall wurde seitens der Mutter kein Mehrbedarf geltend gemacht. Hängt möglicherweise damit zusammen daß sie zu diesem Zeitpunkt bereits wieder verheiratet war (Beamter) und somit kein gesteigerter Geldbedarf da war....
Ein evtl. Mehrbedarf wurde vor Gericht zwar diskutiert (vom Richter angesprochen, er hat die Mutter gefragt ob sie sich das überhaupt leisten könnte....) aber im Protokoll ist nix vermerkt. Könnte natürlich sein dass anschließend Mehrbedarf geltend gemacht wird, in meinem Fall wurde seitens der Mutter kein Mehrbedarf geltend gemacht. Hängt möglicherweise damit zusammen daß sie zu diesem Zeitpunkt bereits wieder verheiratet war (Beamter) und somit kein gesteigerter Geldbedarf da war....