11-03-2016, 00:47
Hallo,
danke Euch für die unterschiedlichen Erfahrungswerte. Ich überlege im Moment sehr viel nehme dies mit. Was Kay meint ist kann ich gut verstehen. Mein Problem ist nur dass meine Bald Ex auch mitspielen muss bei einer Einigung vor oder ausserhalb des Gerichts. Und genau dass ist das Problem. Kategorisch Nein zu meinen Vorschläge (egal ob für die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft), zu sagen ist, aus Kindesmutter Sicht sehr leicht. Hier kommen keine Gegenvorschläge, ganz im Gegenteil sie hat nun das Scheidungsverbundverfahren in Gang gesetzt und schreibt den hohen Trennungsunterhalt fleissig fort und damit auch die RA-Kosten.....
11) Den Wert des Hauses als größter Vermögenwert festzulegen, ist hier der sinnvollste Weg, so mein RA. Dazu gibt es unterschiedliche Wege, z.B. vom Gericht bestellter Sachverständige. Wie bekomme ich einen möglichst niedrigeren Verkehrswert hin? Mich mit meiner Bald Ex zu einigen geht nicht, da wir zu weit auseinander liegen was den Verkehrswert anbetrifft (> 100.000 Euro) Was meint Ihr?
Mein RA meinte dann, auf "0 Euro" Unterhalt zu gehen oder nur auf Zahlung des KU als Szenario geht nur dann, wenn ich auf Haus (als Vollstreckungsmasse) verzichten kann. Und das ist weiterhin mein größer Punkt (das eigentliche heimliche Zuhause der Kinder).
Ein guter und regelmäßiger Umgang mit den Kinder ist mir sehr wichtig. Das werde ich auch weiter tun. Was ich darstellen wollte mit dem
Ungleichgewicht von einzelnen Ferien ist folgendes. Jeder einzelne Ferienzeit ist tatsächlich nie 50%/50%, sondern z.B. 60% zu 40% für die Kindesmutter. Schon deshalb weil wir eine 18.00 Uhr Regelung als Umgangsende für den 14-tägigen Umgang haben, daher faktisch nur 18 Std. Umgang am Sonntag in der Ferienzeit. Wenn dann zusätzlich noch ein Feiertag in den Ferien liegt, z.B. Ostern oder Weihnachten, werden es noch weniger Stunden, da bisher nie die rechnerische Ferienmitte tatsächlich stattfindet
Die Kindesmutter stellt sich einfach quer und zieht die 1.Ferienhälfte länger über die Ferienmitte in die 2.Ferienhälfte, z.B. dann auf 11.00 Uhr, weil dann die Kinder ausgeschlafen haben und ich sie dann holen könnte. Faktisch geht hier wieder Umgangzeit in Form von 11 Std. (Zeit ab Mitternacht) verloren. Jeder Ferien das gleiche Spiel, es fehlen im Beispiel 6 Stunden vom letzten Ferientag (z.B. Sonntag) und die 11 Std. = 17 St. also fast 1 ganzer Tag x 4 Ferien pro Jahr = 4 Tage weniger Umgang pro Jahr. Mein Ansatz war die 17 Stunde = 1 Tag zur meiner Ferienhälfte (in Tagen oder Std.) zu addieren. Geht auch nicht. Sie setzt sich einfach in der Praxis darüber hinweg. Also bleibt nur der Weg der Klage vor Gericht mit Festschreibung einer jährlichen Quote (z.B. 30 % Umgangszeit in vollen Tagen oder Stunden).
Habt ihr Anregungen?
12) Wie will man mit einer Frau verhandeln, die neidisch und nachtragend ist und mich diskriminiert in 4-Augen-Gesprächen? Das ist weibliche Strategie und Wut, um den Ehemann platt zu machen...
Servus
danke Euch für die unterschiedlichen Erfahrungswerte. Ich überlege im Moment sehr viel nehme dies mit. Was Kay meint ist kann ich gut verstehen. Mein Problem ist nur dass meine Bald Ex auch mitspielen muss bei einer Einigung vor oder ausserhalb des Gerichts. Und genau dass ist das Problem. Kategorisch Nein zu meinen Vorschläge (egal ob für die Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft), zu sagen ist, aus Kindesmutter Sicht sehr leicht. Hier kommen keine Gegenvorschläge, ganz im Gegenteil sie hat nun das Scheidungsverbundverfahren in Gang gesetzt und schreibt den hohen Trennungsunterhalt fleissig fort und damit auch die RA-Kosten.....
11) Den Wert des Hauses als größter Vermögenwert festzulegen, ist hier der sinnvollste Weg, so mein RA. Dazu gibt es unterschiedliche Wege, z.B. vom Gericht bestellter Sachverständige. Wie bekomme ich einen möglichst niedrigeren Verkehrswert hin? Mich mit meiner Bald Ex zu einigen geht nicht, da wir zu weit auseinander liegen was den Verkehrswert anbetrifft (> 100.000 Euro) Was meint Ihr?
Mein RA meinte dann, auf "0 Euro" Unterhalt zu gehen oder nur auf Zahlung des KU als Szenario geht nur dann, wenn ich auf Haus (als Vollstreckungsmasse) verzichten kann. Und das ist weiterhin mein größer Punkt (das eigentliche heimliche Zuhause der Kinder).
Ein guter und regelmäßiger Umgang mit den Kinder ist mir sehr wichtig. Das werde ich auch weiter tun. Was ich darstellen wollte mit dem
Ungleichgewicht von einzelnen Ferien ist folgendes. Jeder einzelne Ferienzeit ist tatsächlich nie 50%/50%, sondern z.B. 60% zu 40% für die Kindesmutter. Schon deshalb weil wir eine 18.00 Uhr Regelung als Umgangsende für den 14-tägigen Umgang haben, daher faktisch nur 18 Std. Umgang am Sonntag in der Ferienzeit. Wenn dann zusätzlich noch ein Feiertag in den Ferien liegt, z.B. Ostern oder Weihnachten, werden es noch weniger Stunden, da bisher nie die rechnerische Ferienmitte tatsächlich stattfindet
Die Kindesmutter stellt sich einfach quer und zieht die 1.Ferienhälfte länger über die Ferienmitte in die 2.Ferienhälfte, z.B. dann auf 11.00 Uhr, weil dann die Kinder ausgeschlafen haben und ich sie dann holen könnte. Faktisch geht hier wieder Umgangzeit in Form von 11 Std. (Zeit ab Mitternacht) verloren. Jeder Ferien das gleiche Spiel, es fehlen im Beispiel 6 Stunden vom letzten Ferientag (z.B. Sonntag) und die 11 Std. = 17 St. also fast 1 ganzer Tag x 4 Ferien pro Jahr = 4 Tage weniger Umgang pro Jahr. Mein Ansatz war die 17 Stunde = 1 Tag zur meiner Ferienhälfte (in Tagen oder Std.) zu addieren. Geht auch nicht. Sie setzt sich einfach in der Praxis darüber hinweg. Also bleibt nur der Weg der Klage vor Gericht mit Festschreibung einer jährlichen Quote (z.B. 30 % Umgangszeit in vollen Tagen oder Stunden).
Habt ihr Anregungen?
12) Wie will man mit einer Frau verhandeln, die neidisch und nachtragend ist und mich diskriminiert in 4-Augen-Gesprächen? Das ist weibliche Strategie und Wut, um den Ehemann platt zu machen...
Servus