11-03-2016, 14:16
(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: Nachdem ich beim RA war habe ich auch gleich eine Wohnung klar gemacht. 35qm )))-: ... hilft nichts. Ist besser so für Alle. Auch für meinen Sohn.Ich würde echt nicht rausgehen. Es hat für Dich meiner Meinung nach nur Nachteile: Spekulationssteuer bei Hausverkauf, "Weg" sein, nichts mehr mitbekommen, etc. Zurück kommst Du auch nicht so einfach. Und der einzig gute Hinweis meines Anwaltes war: so leicht bekommt sie Sie nicht raus. Die Hürden sind hoch. Eigendynamik würde ich verhindern. So war es bei mir, ich habe nicht nachgegeben und gleichzeitig die Kommunikation meinerseits eingeschränkt und das notwendige sachlich und freundlich angesprochen auch wenn es innerlich brodelt.
Der RA hat Eure Meinungen soweit bestätigt. Die Forderungen von Ihr sind "dummdreist".
Jetzt heisst es erst einmal raus hier. Denn wenn ich Ihre Forderungen ablehne und Ihr klar mache welche Konsequenzen das alles haben wird flippt Sie aus und alles eskaliert weiter. Die Eigendynamik die das hier annimmt ist schon Wahnsinn. SCHADE !
Was bei uns noch geholfen hat: ich habe mich auf eine Mediation mit Ihrer RÄttin eingelassen. Hatte nicht viel Hoffnung, aber es lief deutlich besser, als Gespräche mit ihr direkt zu führen. Lag bestimmt auch an der RÄttin, die mich positiv überrascht hat, weil sie ihren Mediationsjob ernst nimmt -- ich weiß aber auch, dass ich sie nicht gerne vor Gericht sehen möchte, Sie ist relativ bekannt hier im Umkreis. Kann also beides möglich sein: gute Mediation, obwohl im Streitfall harte Nuss.
(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb:
Sie hat auch wieder neue Ideen ! Nachdem wir uns schon fast über den Immobilienwert und ZA einig waren lässt sie jetzt von der Bank die Ablösung des Kredites inkl. Vorfälligkeit berechnen. Sicherlich Dank vieler Berater und BERATERINNEN.
TomTom und andere von Euch haben das Thema Vorfälligkeitsentschädigung in Bezug auf Zugewinnausgleich ja schon angesprochen.
Als Begründung gibt Sie allerdings an: " vielleich müssen wir ja doch verkaufen". Glaube ich ihr aber nicht. Sie will Druck ausüben und den ZA senken !
Könnt Ihr mir hier sagen wie da eine Berechnung aussehen würde wenn die Vorfälligkeit auf den ZA angerechnet wird ?
Die Rechnung ist bei Euch recht einfach: Eingangsvermögen beide Seiten 0. Endvermögen = Hauswert - Belastung - VFE. Außer es gibt noch relevantes anderes Vermögen. Jeder bekommt die Hälfte. Was sagt denn Dein Anwalt dazu? ZA ist rechtlich erst nach Scheidung möglich. D.h. meiner Meinung nach, fällt zum jetzigen Zeitpunkt Unterhaltsberechnung an (TU + KU). Dabei wird Wohnwert und Zins + Tilgung berücksichtig. Eigentum bleibt in Eurer beiden Hände. So schnell geht das mit einer Scheidung leider nicht ;-) Alles andere ist Verhandlungssache im Sinne einer "gütlichen Einigung".
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(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: Habe Ihr eben auch noch gesagt, dass vielleicht ein Käufer den Kredit übernehmen könnte und die Vermietung des Hauses auch eine Option wäre. Schließlich muss ich ja mein Einverständnis zum Verkauf geben ! Formular von der Bank für die bankschuldnerische Haftung ist unterwegs zu uns. Also noch nicht unterschrieben.Ich glaube nicht, dass ersteres geht. Kredit wird abgelöst, Käufer bringt eigenes Geld mit. Das ist relativ klar geregelt durch die Bank. Das Geld des Käufers geht auch direkt an die Bank und die zahlt Euch nach Abzug aller Verbindlichkeiten 50:50 aus, außer es wird im Notarvertrag anders geregelt. Dort müsst Ihr aber beide unterschreiben, d.h. euch einig sein.
Nochmal: ich denke, ihr seid einen Schritt zu weit. Ich würde versuchen, die Themen zu zerbröseln und Zeit zu gewinnen. Geschwindigkeit und Emotionen rausnehmen.
(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: @ TomTom .... Du schreibst "Für Dich wäre eine längere Trennungsphase eventuell gut für den TU"Ihr seid doch noch gar nicht getrennt. Das kann sie sehen, wie sie will. Du musst nur aufpassen, im Zweifelsfall das richtige zu sagen. Wie begründet sie die Trennung denn?
Sie möchte am liebsten den Trennungszeitpunkt um 10 Monate zurücksetzen. Kann den TU nachgefordert werden ?
Beim Kindesunterhalt geht das ja bekanntlich ohne vorherigen Titel nicht.
(11-03-2016, 12:19)schade16 schrieb: Als Trennnungszeitpunkt werde ich den 31.3. festlegen und müsste ja eigentlich gleich den TU fordern und Sie den Kindesunterhalt.Nein, s.o. Vorher müsst ihr eben nicht ZA und Hausverkauf regeln. Noch seid ihr verheiratet, mind. 1 Jahr lang, inklusive Zugewinngemeinschaft. Themen separieren, ist mein Vorschlag. Nicht ausziehen. Sie kann ja auch gehen, wenn es ihr nicht paßt. Das hab ich meiner Madame auch so gesagt.
Und vorher sollen wir uns noch über ZA, evtl. Hausverkauf oder nicht usw. einigen. Das wird nie etwas ...(-;
Eine sinnvolle Strategie aufzustellen ist schon schwer wenn Madame immer mit neuen Ideen kommt. Sie wird eben langsam wach.
Ihre neue Ideen würde ich sich (freundlich) totlaufen lassen.
Eines der größten Irrtümer der Madames ist, das sie einen rausschmeißen können. Unterstützt durch ihre wie Pilze aus den Boden schießenden Latte-Macciato-Beraterinen (Freundinnenkreis, oft selber geschieden). Ja, nach Scheidung wird i.d.R. dem das Haus zugesprochen, der auch das Kind bekommt. Aber solange die Wohnsituation nicht gefährdet ist, musst Du nicht raus und wird dich auch kein Richter rausschmeißen. Nach dieser Erkenntnis kommen einige Madames dann darauf den Missbrauchs und Hausfriedens Joker zu ziehen und führen eine Situation herbei, um die Trennung unter einem Dach als unzumutbar zu gestalten. Auch hier hört dann schlagartig das Kindeswohl bei diesen Frauen auf, denn Streit zuhause geht auf Kosten der Kinder. An dieser Stelle hatte ich Glück. Soweit ging meine nicht.
P.S. was mir gerade erst auffällt, ich aber nicht den Text korrigieren möchte: streng genommen wird es bei Euch gar nicht um Zugewinn gehen, ausser Du kannst Ihr noch zusätzliches Vermögen nachweisen, von dem Du profitieren könntest. Ansonsten ist Zugewinn bei Euch gleich und damit fließt kein Geld. Es geht letztlich darum, das Sie dir deine Haushälfte auszahlen möchte.