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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
#10
Ich bin auch insolvent. Die Zusammenrechnung von Sozialleistungen und Arbeitseinkommen zur Berechnung
des Pfändungsbetrags erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Gläubigerantrag. Das ist also kein Automatismus. Von mir will niemand etwas haben, nachdem man gesehen hat, was ich verdiene, wieviel Unterhalt ich zahlen muß und was mir übrig bleibt.

Ach ja, der Gesetzestext. Angel
Der §1603 BGB wird ja auch regelmässig von den Richtern ignoriert. Wenn man den Mindest-KU nicht zahlen kann, dann wird eben so getan, also würde man so viel verdienen, das es dafür reicht. Auf dem Papier hast du dann hinterher auch deinen Selbstbehalt. Aber mit fiktivem Einkommen hast du das Geld faktisch ja nicht. Neulich wurde ein arbeitsloser Hartz-IV Empfänger vom OLG Hamm verknackt, Unterhalt zu zahlen. Er hat kein Einkommen, keinen Job, ist schon seit einem Jahr arbeitslos und ungelernt. Der häuft jetzt Unterhaltschulden auf.

Man wird dir auf die Hammelbeine treten, dich für deine Kinder mehr anzustrengen.

Insolvenz ist für KU sowieso egal. Unterhalt kommt immer zuerst. Der Rest ist Verteilungsmasse für die Gläubiger.
Wenn überhaupt eine Masse dafür bleibt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe - von Fragender - 04-03-2016, 15:42
RE: Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe - von Fragender - 10-03-2016, 13:37
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